| Lfd.Nr. | Tagesordnung und Beschluss |
| 553 | Erweiterung der Tagesordnung |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Kindergarten St. Marien Freihung Betriebsabrechnung 2024 – Genehmigung des Defizites“ zu erweitern. Die Dringlichkeit wird festgestellt. Weitere Änderungen werden nicht getroffen. | |
| einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 | |
| 554 | Genehmigung der Niederschrift vom 11.02.2025 |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 544 mit 552 genehmigt. | |
| einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 | |
| 555 | Kommunale Wärmeleitplanung - Vorstellung durch Herrn Uschold (IFE) |
| Herr Klaus Uschald vom Institut für Energietechnik (IfE) GmbH, Amberg, stellt die Kommunale Wärmeplanung des Zusammenschlusses der sieben AOVE-Kommunen Freihung, Hirschau, Freudenberg, Gebenbach, Hahnbach, Poppenricht und Schnaittenbach, vor. Der detaillierte Gesamtübersichtszeitplan gibt vor, dass bis Ende des Jahres 2025 für jede Kommune eine kommunale Wärmeleitplanung wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, vorliegt. | |
| zur Kenntnis genommen | |
| 556 | Sanierung Gemeindezentrum Freihung - Förderung mit Mitteln aus Fraktionsinitiativen - Weitere Vorgehensweise |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung werden erneut über den aktuellen Sachstand bzgl. der Sanierung des Gemeindezentrums Freihung aufgrund der zu erwartenden Förderung mit Mitteln aus den Fraktionsinitiativen, informiert. Entsprechend der geltenden Förderrichtlinien kann der Markt Freihung für das Gemeindezentrum mit einem Fördersatz von 77 % (inkl. ILE und IsA-Bonus) d.h. 390.000 € rechnen. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Architekt Heinrich Schwirzer stellte die neuerliche Planung für die optische modernisierte Aufwertung des Gemeindezentrums vor. Durch den schadhaften Estrich wird jetzt eine Fußbodenheizung bevorzugt. Die Ablüftung nach außen bleibt bestehen, sodass an der derzeitigen Lüftungsanlage keine Maßnahmen ergriffen werden müssen. Um eine bessere logistische Befüllung des Ausschank- und Küchenbereichs gewährleisten zu können, soll in diesem Teil des Raumes eine Tür nach außen eingebaut werden. Marktgemeinderätin Erika Urban merkt an, dass die nutzenden Vereine mit in die Planung einbezogen werden sollen. Auch über eine evtl. Eigenleistung und Mithilfe der nutzenden Vereine soll gesprochen werden. Geschäftsleiter Max Heindl merkt an, dass nunmehr schnellstmöglich eine neue Kostenschätzung mit Planung der Heizung und den Austausch der Fenster etc. erfolgen muss um den Förderbescheid zu erhalten. Im Anschluss daran kann ein gemeinsamer Termin mit den nutzenden Vereinen zur Information und Absprache erfolgen. | |
| zur Kenntnis genommen | |
| 557 | Entwässerungsanlage Freihung - Förderung nach RZWAS 2021 - Überleitung der Abwässer von der Kläranlage Großschönbrunn nach Seugast - Rücknahme des Förderantrages |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung werden über die Neuauflage der RZWas 2025 (gültig ab 01.04.2025) informiert. Widererwartend ist die Zuwendung für Verbundkanäle ab 01.04.2025 von 125 €/lfd. Meter auf 200 €/lfd. Meter gestiegen. Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Teilbereich der Nr. 1 des Beschlusses Nr. 540 der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2024, (Förderantrag Verbundleitung von der Kläranlage Großschönbrunn nach Seugast) zurückzunehmen um durch einen neuen Förderantrag die höhere Pauschale nach RZWas 2025 zu erhalten. Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zurückzunehmen. | |
| einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 | |
| 558 | Entwässerungsanlage Freihung - Förderung nach RZWAS 2025 - Überleitung der Abwässer von der Kläranlage Großschönbrunn nach Seugast - Förderantrag - Grundsatzbeschluss |
| Für die Überleitung der Abwässer von der Kläranlage Großschönbrunn zur Kläranlage Freihung (Verbundleitung) – erstmalige Errichtung eines Verbundkanals, sollen die Förderanträge nach RZWas 2025 gestellt werden. Dieser Beschluss gilt als Generalbeschluss zur Beantragung von Fördermaßnahmen im Bereich „Verbundkanäle“ nach RZWas 2025. Die Verwaltung wird beauftragt nach dem 01.04.2025 einen Förderantrag zu stellen. | |
| einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 | |
| 559 | Einbau einer Kinderkrippe in das ehemalige Hauptschulgebäude - Nachtrag zum Fenstereinbau - Genehmigung |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Nachtrag zum Fenstereinbau, im Zuge des Einbaus der Kinderkrippe in den ehemaligen Hauptschultrakt der Josef-Voit-Schule Freihung, durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Die Notwendigkeit des Nachtrags wird festgestellt. Ursache für den Nachtrag sind in der Planungsphase nicht erkennbare Notwendigkeiten die sich erst im Verlauf der Bauausführung ergaben. Der Nachtrag für Fenster- und Türarbeiten und ein zusätzliches weiteres Fenster außerhalb des Kinderkrippenbereichs beläuft sich auf 35.378,70 € brutto. Nach Diskussion stimmt der Marktgemeinderat Freihung dem Nachtrag für die Fenster und Türen der Schreinerei Fellner e.K., Massenricht 8, 92242 Hirschau, in Höhe von 35.378,70 € brutto zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Nachtragsvereinbarung zu schließen. | |
| einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 | |
| 560 | Rettungswache Großschönbrunn, Bayer. Rotes Kreuz, Kreisverband Am-Sul - Tektur des Standortes des Funktionsgebäudes - Zustimmung zur Planung |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der neuen Standortfestlegung der Rettungswache Großschönbrunn Kenntnis. Der neue Standort war das Ergebnis eines Ortstermins mit Anliegern, dem Turn- und Sportverein und dem Obst- und Gartenbauverein, Herrn Schaller vom BRK Amberg-Sulzbach sowie dem 1. Bürgermeister Uwe König, dem 2. Bürgermeister Klaus Siegert und dem Marktgemeinderat Thomas Lederer. Auf die Aktennotiz des 1. Bürgermeisters Uwe König vom 07.03.2025 wird verwiesen. Die Anlieger und die Nutzer des Schulgebäudes (TuS/OGV) erheben gegen den vom Marktgemeinderat Freihung in der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025 mit Beschluss Nr. 546 beschlossenen Standort mit der Ausfahrt für die Rettungswache auf der Südseite (zwischen Eingang des Schulhauses und Nachbar) erhebliche Bedenken. Auch der 1. Bürgermeister und der 2. Bürgermeister befürworten die Bedenken der Beteiligten. Nach kontroverser und eingehender Diskussion stellte 1. Bürgermeister Uwe König den weiterführenden Antrag, den Beschluss Nr. 546 der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025, mit dem damalig festgelegten Standort der Rettungswache mit Ausfahrt auf der Südseite, aufzuheben. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung dem Antrag des 1. Bürgermeister Uwe König, auf Aufhebung des Beschlusses Nr. 546 der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025, nicht stattzugeben. An der bereits beschlossenen Standortfestlegung wird festgehalten. | |
| mehrheitlich beschlossen Ja 9 Nein 6 | |
| 561 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 489, Gmkg. Großschönbrunn, Neue Amberger Str. 4, 92271 Freihung - Neubau einer Rettungswache |
| Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. | |
| zurückgestellt | |
| 562 | Antrag RV Eintracht Elbart e.V. auf Zuwendung - Beschaffung eines Laubbläsers und eines Freischneiders |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag des Radfahrervereins „Eintracht“ Elbart auf Zuwendung zur Beschaffung eines Laubbläsers und eines Freischneiders durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Es wird ein Angebot vorgelegt. Die Kosten belaufen sich auf 1.219,75 € brutto. Marktgemeinderat und Vorsitzender des RV Eintracht Elbart Christian Wiesneth erklärt, dass die Gerätschaften hauptsächlich für die Pflege auf Gemeindegrundstücken befindlichen Projekte, wie die Streuobstwiese gegenüber des Kube, Pumptrack, Panoramaschaukel etc. genutzt werden. Die bisherige Ausleihe der Gerätschaften vom Bauhof würde sich als immer schwieriger erweisen. Deshalb beabsichtigt der RV Elbart eine eigene Anschaffung und bittet hierfür um einen großzügigen Zuschuss, bzw. die volle Übernahme der Kosten. Ein Antrag auf Förderung durch die AOVE wurde aufgrund fehlenden Budgets abgelehnt. Nach Diskussion und Beratung gewährt der Markt Freihung, auch im Hinblick auf die allgemeinen Zuschussrichtlinien des Marktes Freihung und der Gleichberechtigung gegenüber den anderen Vereinen, einen Zuschuss in Höhe von 10% der Bruttoanschaffungskosten. Nach Eingang der Originalrechnung beim Markt Freihung wird der Zuschuss ausbezahlt. Angeregt wird auch, dass die Gerätschaften im Bauhof vorhanden sind und diese nach Absprache mit dem Vorarbeiter auch genutzt werden können. Geschäftsleiter Max Heindl wird, wenn erforderlich, eine Lösung mit dem Bauhof erarbeiten. | |
| einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 | |
| Abstimmungsvermerke:MGR Christian Wiesneth wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. | |
| 563 | Antrag FC Freihung - Zuwendung für Spielgeräte am FC-Sportgelände am Hacklweiher |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag des FC Freihung 1923 e.V. vom 25.02.2025 auf Übernahme der Restkosten für Spielgeräte am Fußballplatz des FC Freihung. Der FC Freihung hat sich um eine Förderung aus dem Regionalbudget ILE-AOVE für die Umsetzung der Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Sportgelände des FC Freihung beworben. Der Antrag wurde genehmigt und die Maßnahme wird mit 9.000 € aus dem Regionalbudget gefördert. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 14.936 €. Der Kinderspielplatz wird auf dem gemeindlichen Grundstück, Fl.Nr. 635, Gemarkung Seugast, vom FC Freihung gepachtet, errichtet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die TÜV-Abnahme und die gesetzlichen Überprüfungen übernimmt der FC Freihung 1923 e.V. ebenso wie die Pflege und Wartung des Grundstücks und der Spielgeräte. Die Förderung aus dem Regionalbudget Integrierte Ländliche Entwicklung, AOVE Gesellschaft für regionale Entwicklung mbH beträgt 9.000 €, der verbleibende Betrag wird beantragt vom Markt Freihung getragen zu werden. Nach eingehender Diskussion und Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung einer Übernahme der Restkosten bis zu einem Betrag von maximal 5.000 € zu. Nach Inbetriebnahme ist eine Vereinbarung mit dem FC Freihung abzuschließen. | |
| einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 | |
| 564 | Kindergarten "St.Marien Freihung" Betriebsabrechnung 2024 - Genehmigung des Defizites |
| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Betriebskostenabrechnung 2024 für den Kindergarten „St. Marien“ Freihung durch Vorlage Kenntnis. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert die Abrechnung. Für das Kalenderjahr 2024 (01.01. bis 31.12.) ergibt sich zum 31.12.2024 ein negatives Ergebnis in Höhe von 11.440,81 €. Nach der Betriebskostenvereinbarung entfallen davon 80 v.H. (9.152,64 €) auf den Markt Freihung und 20 v.H. (2.288,17 €) an die Kath. Kirchenstiftung Freihung. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt der Betriebskostenabrechnung 2024 vollinhaltlich zu. | |
| einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 | |
| Verschiedenes | |
| Informationen des 1. Bürgermeister Uwe KönigEinladung zum Bockbierfest – Schützenverein Gut Ziel Seugast - Marktmeisterschaft Preiskegeln – SKC FreihungBahnfachgespräch 2025 für den Bundeswahlkreis Amberg – MdB Hierl – Herr Heindl informiert dass die Verbesserungsmaßnahme Kläranlage nunmehr auf der Homepage des Marktes Freihung freigeschalten ist. | |
| zur Kenntnis genommen | |
| Wünsche und Anregungen | |
| MGRin Erika Urban:Es war im Gespräch am KUBE ein oder zwei Spielgeräte für Kleinkinder anzubringen.MGR Johannes Ott:Der KUBE sollte ein Platz für Jugend und Senioren bleiben und wurde als Kultur- und Begegnungsstätte eingerichtet. Wir haben genügend Spielplätze für Kleinkinder.1. Bgm. Uwe König:Wir sollten hier die evtl. Errichtung der Eisdiele abwarten.MGR Stefan Blind:Moniert dass kein Bericht über die Einweihung des DGH Thansüß im Mitteilungsblatt erschienen ist.1. BGM König:Dies wird nachgeholt | |
| zur Kenntnis genommen |