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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2026
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 24.03.2026

Lfd.Nr.:

Tagesordnung und Beschluss

661

Genehmigung der Niederschrift vom 03.03.2026

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2026 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 658 mit 660 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0

662

Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet Seugast "Zierlohe" 1. Änderung - Beschlussmäßige Prüfung (1. Auslegung) der eingegangenen Anregungen und Bedenken

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 1. Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Baugebiet Seugast „Zierlohe“ - 1. Änderung, durch Vorlage einer Ausfertigung des Architekturbüros Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, vom 24.03.2026, Kenntnis erhalten.

Zur Aufstellung des genannten Bauleitplans erfolgte eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 06.02.2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 22.12.2025 bis 20.02.2026 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Insgesamt wurden 54 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am Bebauungs- und Grünordnungsplan haben 37 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 17 Stellungnahmen wurden 9 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgeben. 8 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise.

Von einer Privatperson wurden Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht.

Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 9 werden wie folgt behandelt, die Aufstellung des Architekturbüros Schwirzer vom 24.03.2026 ist Bestandteil des Beschlusses.

Träger öffentlicher Belange:

Nr. 1: Landratsamt Amberg-Sulzbach - Bauamt vom 14.01.2026

Allgemeine Hinweise zur Satzung und Ausfertigung.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 1 zur Kenntnis. Die Grundzüge der Planung und das zugrundeliegende planerische Konzept ist zusammengefasst dargestellt.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Nr. 2: Landratsamt Amberg-Sulzbach - Wasserrecht vom 06.02.2025

Hinweise zum Wasserrechtsverfahren.

Abwägungsbeschluss:

Die Stellungnahme des Landratsamts Abt. Wasserrecht wurde bereits im ursprünglichen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und abgewogen. Die weitere intensive und einvernehmliche Abstimmung mit dem Landratsamt wurde im Rahmen der Erschließungsplanung durchgeführt. Die Planung wurde entsprechend entwickelt. Die wasserrechtlichen Genehmigungen sind beantragt bzw. bereits erteilt. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Nr. 3: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 23.12.2025

Hinweise zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Hinweise zur frühzeitigen Straßennamen- und Hausnummernfestlegung.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis. Die Hinweise werden übernommen. Ergänzung im Textteil des Bebauungsplanes Fl.Nr. 9/3 (Teilfläche) und Fl.Nr. 201 (Teilfläche) wird übernommen.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Nr. 4: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.01.2026

Hinweise zur Landwirtschaft und Bodenversiegelung sowie Stellungnahme zum Bereich Forsten.

Abwägungsbeschluss:

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde bereits im ursprünglichen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und abgewogen. Die Planung wurde entsprechend entwickelt. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Nr. 5: Bund Naturschutz - Kreisgruppe Amberg-Sulzbach vom 15.01.2026

Hinweise und erhebliche Bedenken gegen die Planung. Eine Nachbesserung insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Flächensparen, Eingriffsausgleich und Regenwassermanagement wird dringend gefordert.

Abwägungsbeschluss:

Die Stellungnahme des Bund Naturschutzes wurde bereits im ursprünglichen Bebauungsplanverfahren abgefragt und abgewogen. Die Planung wurde entsprechend entwickelt. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 5 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Nr. 6: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 13.02.2026

Hinweise auf Gewerbebetriebe

Abwägungsbeschluss:

Die Stellungnahme der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wurde bereits im ursprünglichen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und abgewogen. Die Planung wurde entsprechend entwickelt. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 6 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Nr. 7: Wasserwirtschaftsamt Weiden vom 13.01.2026

Hinweise zur Abwasserentsorgung, zu Lage am Gewässer, allgemeine Zustimmung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

Abwägungsbeschluss:

Die Planung wurde im Vorfeld bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Die Hinweise wurden abgestimmt und die Planung (auch die Erschließungsplanung) entsprechend entwickelt. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 7 zur Kennntis.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Nr. 8: Privatperson - Anlieger vom 18.02.2026

Hinweise und Einwände bzgl. Grundflächenzahl (GRZ), Niederschlagswasser, Entwässerung, Regenrückhaltebecken, Verrohrung des Grabens, Höhenplan, Versickerungsanlagen etc..

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 8 zur Kenntnis. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt max. 0,3. Auf der Homepage des Marktes Freihung war hier zunächst ein fehlerhafter Plan eingestellt. Dieser wurde mittlerweile ausgetauscht. Den Trägern öffentlicher Belange wurde mit der 1. Auslegung der korrekte Plan (mit Grundflächenzahl max. 0,3) übermittelt. Die Ableitung und Rückhaltung des Niederschlagswassers wurde im Rahmen der Erschließungsplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geplant. Eine evtl. Erweiterung des Baugebietes ist bei den Berechnungen bereits berücksichtigt. Die Planung wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und wasserrechtlich gepüft, sie entspricht den zu erwartenden Anforderungen und den gesetzlichen Vorgaben. Die Planungen wurden in einem Wasserrechtsverfahren geprüft und lagen zur Einsicht und Stellungnahme aus. Bei der Umsetzung der Planung werden die Interessen der Anlieger berücksichtigt. Einer Verschlechterung der Ableitung von im Baugebiet anfallendem Niederschlagswasser bzw. der Hochwassergefährdung wird durch den Bau von Rückhalteeinrichtungen entgegengewirkt. Die ursprünglich einmal geplante Verrohrung des Grabens wird nicht erfolgen. Durch den Ausbau und die geplante Pflege des Grabens werden zusätzlich Rückhaltevolumina geschaffen, die letzlich zu einer Verbesserung der Gesamtsitutation führen. Weitere, außerhalb des Baugebietes liegende Hochwasserschutzmaßnahmen (wie z.B. Dämme und Drosseleinrichtungen im westlich von Seugast gelegenen Waldgebiet) sind eingeplant und sollen für den gesamten Ortsbereich (insbesondere der „Kirchgasse“) Verbesserungen bringen. Die Notwendigkeiten für den Bau dieser „Schutzanlagen“ erben sich nicht aufgrund von Veränderungen oder Anforderungen durch das Baugebiet. Unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorgaben ist durch das geplante Baugebiet keine Verschlechterung für die angrenzenden Einflussbereiche insbesondere bei der Hochwassersituation gegeben.

Die Passage im Textteilt, dass eine Verrohrung des Grabens geplant ist, wird aus den Erläuterungen zum Bebauungsplan (Textteil S. 49, 7.4 Eingriffsermittlung) gestrichten. Bei den bildlichen Darstellungen im Textteil zum Bebauungsplan wurden seitens des Architekturbüros einige Bilder nicht korrekt wiedergegeben. Sicher überlagernde Folien wurden dabei verschoben angezeigt. Diese Darstellungsfehler hatten aber lt. Architekturbüro keine Auswirkungen auf die Inhalte der Planung selbst. Sie wurden zwischenzeitlich korrigiert und ausgetauscht. Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 9 zur Kenntnis.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte

Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

663

Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet Seugast "Zierlohe" 1. Änderung - Genehmigung der Schlussplanung vom 24.03.2026

Der Marktgemeinderat Freihung genehmigt die Schlussplanung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Baugebiet Seugast „Zierlohe“ - 1. Änderung des Architekturbüros Heinrich Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, vom 24.03.2026 mit den eingearbeiteten Abwägungen der Stellungnahmen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie Privatpersonen, vollinhaltlich.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

664

Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet Seugast "Zierlohe" 1. Änderung vom 24.03.2026 - Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem Bebauungs- und Grünordnungsplan des Baugebietes Seugast „Zierlohe“ - 1. Änderung in der Fassung vom 24.03.2026 des Architekturbüros Heinrich Schwirzer nach § 13 BauGB als Satzung zu.Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen, sowie Bedenken und Anregungen bezüglich der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordungsplanes - 1. Änderung sind in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung am 24.03.2026 geprüft, abgewogen und beschlussmäßig behandelt worden. Alle durch den Marktgemeinderat Freihung getroffenen Ergänzungen sind zu berücksichtigen.Der Bebauungs- und Grünordnungplan Baugebiet Seugast „Zierlohe“ - 1. Änderung vom 24.03.2026 als Satzung, ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die Satzung (1. Änderungssatzung) Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Baugebiet Seugast „Zierlohe“ 1. Änderung in Kraft.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

665

Bioenergie Großschönbrunn - Nahwärmenetz - Anschluss ehemaliges Schulhaus Großschönbrunn - Anschlusszusage

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem geplanten Anschluss des ehemaligen Schulhauses Großschönbrunn an das Nahwärmevorhaben der Bioenergie Großschönbrunn durch Vortrag Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Geplant ist ein gemeinsamer Anschluss im Schulhaus Großschönbrunn, der das Schulhaus und die zu errichtende Halle für die Rettungswache des Bayer. Roten Kreuzes versorgt. Die maximalen Konditionen für einen gemeinsamen Anschluss wurde von der Bioenergie Großschönbrunn, Herrn Mathias Mägerl, wie folgt festgelegt:

  • Eimaliger Anschlussbetrag maximal 15.000,00 €
  • Monatliche Grundgebühr 40,00 €
  • Wärmepreis 9,90 ct/kWh
  • Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer des BRK Kreisverbandes Am-Sul, Herrn Sebastian Schaller, trägt das BRK den einmaligen Anschlussbetrag anteilig in Höhe von 7.500,00 €.Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgendes:
  • Für das Nahwärmevorhaben der Bioenergie Großschönbrunn wird das Schulhaus Großschönbrunn mit einem gemeinsamen Anschluss für das Schulhaus und die zu errichtende Halle der Rettungswache angeschlossen. Der Anschluss wird im ehemaligen Schulhaus Großschönbrunn errichtet.
  • Die Anschlusszusage zu oben genannten Bedingungen wird erteilt.
  • Das Bayer. Rote Kreuz Kreisverband Am-Sul trägt die anteiligen einmaligen Anschlusskosten in Höhe von maximal 7.500,00 €.
  • Alle Anschluss- und Betriebskosten sowie Erstellungskosten ab Übergabe der Wämelieferung vom Schulhaus Großschönbrunn bis zur Halle der Rettungswache trägt der BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach.
  • Die Verwaltung wird beauftragt die Anschlusszusage an die Bioenergie Großschönbrunn weiterzuleiten.

mehrheitlich beschlossen Ja 9 Nein 4 

666

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 137/3, Gemarkung Freihung, Dr.-Hans-Raß-Str. 8, 92271 Freihung - Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses um einen zweigeschossigen Anbau

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 137/3, Gemarkung Freihung, Dr.-Hans-Raß-Str. 8, 92271 Freihung auf Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses um einen zweigeschossigen Anbau, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 02/2026 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0

667

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 2595, Gemarkung Großschönbrunn, Kleinschönbrunn, Vilsecker Str. 17, 92271 Freihung - Abbruch von Nebengebäuden und Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 2595, Gemarkung Großschönbrunn, OT Kleinschönbrunn, Vilsecker Str. 17, 92271 Freihung, auf Abbruch von Nebengebäuden und Neubau eines Einfamilienhauses, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 03/2026 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

Abstimmungsvermerke: MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

668

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 7, Gemarkung Thansüß, Hauptstr. 7, 92271 Freihung - Rückbau der bestehenden Dachkonstruktion und Errichtung eines neuen Dachtragwerks, Nutzungsänderung Stadel zur Nudelküche

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 7, Gemarkung Thansüß, Hauptstr. 7, 92271 Freihung, auf Rückbau der besteheneden Dachkonstruktion und Errichtung eines neuen Dachtragwerks, Nutzungsänderung Stadel zur Nudelküche, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 04/2026 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0

669

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, Neue Amberger Str. 4, 92271 Freihung - Neubau einer Rettungswache - Änderung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, Neue Amberger Str. 4, 92271 Freihung, auf Neubau einer Rettungswache (u.a. Änderung der Firstrichtung etc.), durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und innerhalb der Ortslage. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 05/2026 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0

670

Bauantrag Fa. Strobel Quarzsand GmbH, Freihungsand 3, 92271 Freihung, Fl.Nr. 966/10, Gemarkung Gressenwöhr - Neubau einer Frischwasseraufbereitung mit Setzmittelstation

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 966/10, Gemarkung Gressenwöhr, auf Neubau einer Frischwasseraufbereitung mit Setzmittelstation durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem GE-Gebiet des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Freihung. Die Erschließung ist gesichert. Der Bauplan wird im Bautenverzeichnis des Marktes Freihung mit der Nr. 05A/2026 geführt. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung, dass dem Bauvorhaben gemeindliche Belange nicht entgegenstehen. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Der Bauantrag ist der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, zur bergrechtlichen Genehmigung nach dem Bundesberggesetz vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0

671

Generalsanierung Josef-Voit-Grundschule Freihung - Festlegung des Lüftungskonzeptes

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Notwendigkeit der Festlegung eines Lüftungskonzeptes im Zuge der Generalsanierung der Josef-Voit-Schule Freihung, durch Vortrag Kenntnis. In einer Besprechung des Marktgemeinderates Freihung wurde die Thematik eines Lüftungskonzeptes (natürliche, hybride und technische Variante) durch die Fa. Tecplan GmbH, Seugast 31, 92271 Freihung, bereits ausführlich erläutert und vorgestellt. Die Regierung der OPf. weist im Rahmen der Kommunalen Hochbauförderung darauf hin, dass Maßnahmenträger verpflichtet sind, ein Lüftungskonzept (natürliche, hybride oder mechanische Lüftung) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, das Planung, Ausführung und Betrieb und insbesondere die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung umfasst. Die natürliche Lüftung setzt eine gewisse Größe der Außenfenster in Bezug auf die Raumgröße voraus und eine Messstelle (Messampel), an der die aktuellen CO²-Werte ablesbar sind. Ein CO²-Wert von z.B. 1200 - 1500 ppm/m³ stellt einen typischen Handlungsbedarf für eine Stoßlüftung dar. In den Klassenräumen der Josef-Voit-Schule Freihung kann im Auslegungsfall, bei strenger Umsetzung, pro Klassenstunde eine 2-malige kurze Stoßlüftung durch Öffnen der Fenster notwendig sein. Nach eingehender Beratung, auch im Hinblick auf die bereits erfolgte Besprechung über die Lüftungsthematik, beschließt der Marktgemeinderat Freihung auf eine technische Lüftungsanlage (Hybridlüftung), auch im Hinblick auf Kosteneinsparungen, zu verzichten und die natürliche Lüftung mittels Messampeln zu realisieren. Die Verwaltung wird mit der Realisierung eines natürlichen Lüftungskonzeptes beauftragt. Eine geeignete Dienstanweisung in Bezug auf die Durchführung des natürlichen Lüftungskonzeptes ist zu erstellen.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0