Die Gemeindeverwaltung erhält des Öfteren anonyme Hinweise die auf Missstände hinweisen, wie z.B. Hundekotablagerungen, mögliche illegale Hundezucht, (Hunde)-Lärm oder auch andere Belästigungen.
Wir möchten natürlich mit den Personen die hierfür verantwortlich sind in Kontakt treten, um diese Missstände beheben zu lassen. Wenn allerdings auf einem anonymen Schreiben keine Anhaltspunkte zum/r Verursacher/in (wo/wer/wann) zu finden sind, kann diese/r auch nicht ausfindig gemacht werden und folglich unsererseits nichts unternommen werden.
Deshalb muss bei derartigen Hinweisen unbedingt Bezug auf den/die Verursacher/in gemacht werden, damit die Gemeindeverwaltung dem nachgehen kann.
Zudem bitten wir auch um Angaben zur hinweisgebenden Person, um auf das Schreiben oder den Anruf entsprechend reagieren und antworten zu können. Wir weisen darauf hin, dass die Vertraulichkeit der Identität hierbei selbstverständlich gewahrt wird (siehe § 8 Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG).