| Lfd.Nr.: | Tagesordnung und Beschluss |
| 483 | Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2024 |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2024 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn.: 476 mit 482 genehmigt. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
| 484 | Einbau einer zweigruppigen Kinderkrippe in die ehemalige Hauptschule Freihung - Genehmigung der Ausschreibung |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von den Ausschreibungsunterlagen zum Einbau einer zweigruppigen Kinderkrippe in die ehemalige Hauptschule Freihung, durch Vorlage und Vortrag des Architekturbüros Schwirzer, Marktstr. 1, 92271 Freihung, Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen laut Kostenberechnung des Architekturbüro Schwirzer 1.966.537,98 €. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt den Ausschreibungsunterlagen und der Ausschreibung wie vorgelegt zu. |
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| einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 |
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| Abstimmungsvermerke:MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. |
| 485 | Teileinziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in Großschönbrunn, Teilfläche aus Fl.Nr. 240, Gemarkung Großschönbrunn - Entwidmung |
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| Aufgrund Wegfalls der verkehrsrechtlichen Bedeutung der Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 240, Gemarkung Großschönbrunn, wird diese Teilfläche eingezogen (entwidmet). Nach dreimonatiger Absichtsbekanntmachung der Teileinziehung sind keine Einwendungen seitens der Grundstücksanlieger, bzw. der Bürgerschaft des Marktes Freihung eingegangen. Der Marktgemeinderat Freihung beschließt die Teileinziehung (Teilentwidmung) o.g. Verkehrsfläche. Das förmliche Verfahren für die Teileinziehung des Feldweges gemäß Art. 8 BayStrWG ist durchzuführen. |
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| einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 |
| 486 | Europawahl 2024 - Festlegung der Wahlhelferentschädigung |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Vorschlag des 1. Bürgermeister Uwe König bezüglich der Höhe der Entschädigung für die Wahlhelfer bei der Europawahl 2024 am 09.06.2024 der Empfehlung des Bayer. Staatsministeriums zu folgen, durch Vortrag Kenntnis. Der Marktgemeinderat beschließt die Wahlhelferentschädigung auf 30,00 € je Wahlhelfer festzusetzen. |
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| einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 |