| Lfd.Nr.: | Tagesordnung und Beschluss | |
| 572 | Genehmigung der Niederschrift vom 01.04.2025 | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 565 mit 571 genehmigt. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 11 Nein 0 |
| 573 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem 1. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes vom 14.04.2025 des Marktes Freihung für das Haushaltsjahr 2025 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Erster Bürgermeister Uwe König und die Verwaltungsangestellte Stephanie Wölfl geben zur Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und den Anlagen weitere Erläuterungen. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem Entwurf vollinhaltlich zu. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 11 Nein 0 |
| 574 | Finanzplan 2025 bis 2028 | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem 1. Entwurf des Finanzplans für die Jahre 2025 – 2028 und des Investitionsprogramms 2025 vom 14.04.2025 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Erster Bürgermeister Uwe König und die Verwaltungsangestellte Stephanie Wölfl geben weitere Erläuterungen. Nach Beratung und Diskussion stimmt der Marktgemeinderat Freihung dem Entwurf vollinhaltlich zu. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 12 Nein 0 |
| 575 | Antrag auf Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen für das Haushaltsjahr 2025 | |
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| Der Freistaat Bayern gewährt den Städten und Gemeinden Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach dem Finanzausgleichsgesetz in Form von Zuschüssen, die dazu bestimmt sind, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben im Einzelfall Rechnung zu tragen. Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von den Anträgen auf Bedarfszuweisung und Stabilisierungshilfe für das laufende Jahr 2025 Kenntnis. Die Notwendigkeit der beiden Anträge wurde bereits in den Haushaltsberatungen und bei verschiedenen Vorbesprechungen diskutiert und vorberaten. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert die Anträge mit dem Verweis auf die damit verbundenen Auflagen und Vorgaben des Freistaates. Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat den Anträgen auf Bedarfszuweisung und Stabilisierungshilfe mit den erforderlichen Anlagen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu. Der uneingeschränkte Konsolidierungswille und die erforderliche Einschränkung bei den freiwilligen Ausgaben und bei Neuinvestitionen wird uneingeschränkt bestätigt. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 12 Nein 0 |
| 576 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, Neue Amberger Str. 4, 92271 Freihung - Neubau einer Rettungswache | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, Neue Amberger Str. 4, 92271 Freihung, auf Neubau einer Rettungswache, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und innerhalb der Ortslage. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 7/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen. | |
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| mehrheitlich beschlossen | Ja 9 Nein 3 |
| 577 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 1435/1, Gemarkung Seugast, Rothaar 26, 92271 Freihung - Neubau einer Mehrfachgarage | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 1435/1, Gemarkung Seugast, Rothaar 26, 92271 Freihung, auf Neubau einer Mehrfachgarage, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 8/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 12 Nein 0 |
| 578 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nrn. 51, 52, 53, Gemarkung Großschönbrunn, Dorfstr. 19, 92271 Freihung - Umbau und Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes zur Wohnnutzung | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zu den Grundstücken Fl.Nrn. 51, 52 und 53, Gemarkung Großschönbrunn, Dorfstr. 19, 92271 Freihung, auf Umbau und Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes zur Wohnnutzung, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben und gegen die Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 9/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 12 Nein 0 |
| 579 | Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 22/1, Gemarkung Tanzfleck, Zechweg 3, 92271 Freihung - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 22/1, Gemarkung Tanzfleck, Zechweg 1, 92271 Freihung, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 10/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 12 Nein 0 |
| 580 | Sanierung des Brückenbauwerkes in Seugast - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Ergebnis der Ausschreibung Sanierung des Brückenbauwerkes in Seugast (Vilsbrücke nach Weickenricht) durch Vorlage der Ausschreibungsunterlagen Kenntnis. Seitens der Verwaltung wurden drei Angebote eingeholt. Zwei Bieter haben kein Angebot abgegeben. Bei der Ausschreibung handelt es sich nur um die Brückensanierung ohne Sanierung der Stützmauer. Ein Angebot der Fa. Hans Gietl GmbH, Regensburger Str. 55, 92444 Rötz, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 64.934,65 € liegt vor. Die Kosten für die Sanierung des Brückenbauwerks sind im Haushalt 2025 eingeplant. Ebenso auch die Kosten für die Stützmauer, die zusammen mit der Kanalsanierung noch in diesem Jahr erfolgen wird. Nach Beratung beschließt der Markgemeinderat Freihung den Auftrag für die Sanierung des Brückenbauwerks in Seugast ohne Stützmauer an die Fa. Hans Gietl, Rötz zum Angebotspreis von brutto 64.934,65 €, zu erteilen. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 12 Nein 0 |
| 581 | Antrag Freihunger Kirwaleit e.V. - Verwendung des Gemeindewappens für einen "WhatsApp-Kanal" | |
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| Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Antrag der Freihunger Kirwaleit e.V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Anna-Lena Hörl vom 16.04.2025 auf Nutzung des Gemeindewappens für den neuen WhatsApp-Kanal „Dahoam in Freihung“ durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert das Vorhaben. Nach Beratung genehmigt der Marktgemeinderat Freihung die Nutzung des Gemeindewappens für den WhatsApp-Kanal „Dahoam in Freihung“. | |
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| einstimmig beschlossen | Ja 12 Nein 0 |
Verschiedenes
Informationen des 1. Bürgermeister:
Wünsche und Anregungen
| MGR Stefan Blind: | Wer hat die Bäume in der Mühlbergstraße so zugerichtet? |
| 1. Bgm. König: | Wurden von den Anliegern einfach geschnitten, dies wurde bereits auch moniert. Es wurde vorher keine Anfrage an die Verwaltung gestellt. |
| MGRin Erika Urban: | Wann kann man im Rathaus endlich mit Karte bezahlen? Habe schon einige Anfragen bekommen |
| Verwaltungsrat Max Heindl: | Wenn dies gewünscht wird kann dies umgesetzt werden, es ist allerdings mit Kosten für den Markt Freihung verbunden. |
| MGR Stefan Blind: | Wann wird der Parkplatz seitens der Fa. miH am Friedhof wiederhergerichtet? |
| 1. Bgm. König: | Wenn die Abnahme erfolgt ist, wird auch dies mit abgenommen werden. Die Baumaßnahmen sind noch nicht beendet. |
| MGR Stefan Blind: | Wird auf den Weg in Thansüß entlang der Bahn Richtung Pumpwerk Schotter aufgefahren? Hier sind tiefe Löcher. |
| MGR Heiner Müller: | Wird seitens der Jagdgenossenschaft erledigt. |
| MGR Klaus Siegert: | Gehweg durch Seugast wurde sehr schlecht geteert seitens der miH. Dies muss beim Jourfix beanstandet werden. Allgemein sehr schlechte Teerung. |
| MGR Oliver Schmidt: | Teilweise ist der Teer bereits wieder aufgebrochen. Hier muss bei der Abnahme sehr genau geschaut und dokumentiert werden. |
| MGR Thomas Lederer: | Am KUBE in Freihung sollte ein Abfalleimer montiert werden. |
zur Kenntnis genommen