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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2025
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Erschließung des Baugebietes „Seugast – Zierlohe“ dauert noch an

Ärgerlich für alle Beteiligten

Ein langes Grunderwerbsverfahren, gesetzliche Änderungen in der Bauleitplanung nun auch noch Aufgaben für den Hochwasserschutz und eine „Wasserrechtliche Genehmigung“ kosten der Gemeinde nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit.

Aufgrund der geltenden Rechtslage wird für die direkte Einleitung von Niederschlagswasser aus versiegelten Flächen (Dachablauf, Pflasterflächen, Straßenentwässerung etc.) in eine Vorflut eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. In dieser Genehmigung ist geregelt, wie, wo und wieviel Liter pro Sekunde bzw. Kubikmeter pro Stunde in die Vorflut eingeleitet werden dürfen. Das heißt, das abfließende Wasser aus dem Baugebiet Seugast-Zierlohe darf nur verzögert eingeleitet werden. Um das zu gewährleisten ist eine Rückhaltung des Regenwassers zwingend erforderlich. Dies kann beispielsweise durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens und/oder Retentionszisternen geschehen.

Eine Retentionszisterne hält das Niederschlagswasser zurück und gibt es gedrosselt in die Vorflut.

Diese Auflage hat jedoch nichts mit Hochwasserschutz im gesamten Bereich von Seugast zu tun; sie dient ferner nur der Maßgabe, dass durch das neu zu errichtende Baugebiet „Zierlohe“ die Gesamtsituation der Niederschlagswassersbeseitigung im angrenzenden Ortsgebiet von Seugast geordnet abläuft.

Im Bauleitverfahren für das Baugebiet „Zierlohe“ hat uns das Wasserwirtschaftsamt genau diese Auflage (Erarbeitung von Lösungsvorschlägen) zur Prüfung und Abstimmung auferlegt und der Marktgemeinde unmissverständlich aufgezeigt, dass der vorliegenden Planung nicht zugestimmt werden kann. Daraufhin hat der Marktgemeinderat einen Abwägungsbeschluss einstimmig gefasst, dass die Auflagen in die Planung mit aufgenommen und im Zuge der Erschließungsplanung abgearbeitet und mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden.

Ebenso hat das Wasserwirtschaftsamt im gleichen Verfahren zum Thema Hochwasserschutz folgendes gefordert:

Die Bebauung innerhalb des neuen Baugebietes „Seugast-Zierlohe“ muss hochwassersicher sein. Das bedeutet, dass ein hundertjähriges Hochwasser die Gebäude nicht erreichen darf. Dies betrifft nur die Bebauung innerhalb des neuen Baugebietes, nicht den Bestand außerhalb. Hier gilt jedoch ein Verschlechterungsverbot. Bestehende Grundstücke dürfen durch den Bau des Baugebietes keinerlei Nachteile bezüglich Hochwasser haben. Die ersten Berechnungen des Ingenieurbüros UTA aus Amberg haben ergeben, dass lediglich ca. 100 m³ Rückstauvolumen erforderlich sind, um dies auszugleichen. Dieser Ausgleich kann im Staatsforst relativ einfach erfolgen. Bei den sogenannten Entenweiher besteht bereits ein Damm in Form eines Feldweges, der vor diesen Weihern entlangführt. Durch eine geringfügige Erhöhung dieses Weges entsteht kostengünstig ein Rückhaltevolumen von 2.500 - 3.000 m³. Da dieses Volumen den berechneten Ausgleich bei weitem übertrifft hilft diese Maßnahme auch den bestehenden Gebäuden, die sich innerhalb des Hochwassergebietes befinden.

Auch hier gilt nunmehr, dass die ermittelten Grundlagen mit dem Wasserwirtschaftsamt Weiden abgestimmt werden müssen.

Derzeit ist die Verwaltung des Marktes Freihung zusammen mit dem Ingenieurbüro UTA damit beschäftigt, die Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes abzuarbeiten, dass wiederum mehr Zeit in Anspruch nimmt als erwartet. Neben einigen Häuslebauern in Seugast und Verantwortlichen der Gemeinde geht das nun zu langsam, habe man doch einen rechtskräftigen Bebauungsplan durch Beschluss des Marktgemeinderates Freihung vorliegen.

Dazu muss man folgendes wissen:

Würde die Marktgemeinde Freihung die Erschließung des Baugebietes beginnen, ohne die Niederschlags- und Hochwasserproblematik zu prüfen und mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen, wäre dies rechtswidrig, da ein Wasserrechtsbescheid derzeit noch nicht vorliegt. Ohne Wasserrechtsbescheid würde der Markt Freihung für alle Schäden haften, die durch diese Unterlassung entstehen können; sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Erst der Wasserrechtsbescheid durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach mit den abgestimmten Vorgaben, wie die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet Seugast-Zierlohe“ gestaltet werden kann; bringt dem Markt Freihung die erforderliche Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit.

In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates Freihung wurde dem Marktgemeinderat Freihung durch das Ing-Büro UTA bereits erste Ergebnisse vorgestellt. Die Berechnungen zeigen, dass es möglich ist, das Niederschlagswasser schadensfrei, unter Berücksichtigung verschiedener Maßnahmen (wie oben beschrieben), abzuführen. Dies gilt es nun mit dem Wasserwirtschaftsamt Weiden abzustimmen, um einen entsprechenden Wasserrechtsbescheid zu erwirken.

Fazit:

Leider wird der Verwaltung immer wieder ein Hinauszögern der Baumaßnahme unterstellt. Davon kann nicht die Rede sein, vielmehr gilt es die zukünftigen Gebäude und auch die bereits vorhandenen Gebäude vor Überschwemmung zu sichern. Das dies aus der Sicht Dritter manchmal anders aussieht ist verständlich, jedoch kann sich die Markgemeinde nicht über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen.

Der Markt Freihung benötigt für die weitere Erschließung noch vor der Bauausführung einen Wasserrechtsbescheid. Die Maßnahmen die im Bescheid getroffen werden, müssen in die Planung aufgenommen werden. Wenn dies erfolgt ist, kann die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme erfolgen. Bis dahin bewegen wir uns in einer Grauzone, dessen Verantwortung beim Markt Freihung liegt. Wir möchten zufriedene Häuslebauer in Seugast und damit die Grundstücke auch in der Gewissheit, diese verantwortungsvoll erschlossen und entsprechend der geltenden Vorschriften verkauft zu haben.

Zukünftig wird die Verwaltung darauf achten, dass derartige wasserrechtliche Belange bereits vollständig in der Bauleitplanung abgewogen, abgestimmt und erst dann beschlossen werden.

Text: Max Heindl