Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss
672 Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2026
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2026 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 661 mit 671 genehmigt.
einstimmig beschlossen Ja 14, Nein 0
673 Änderung des Grundsteuerhebesatzes B rückwirkend zum 01.01.2026
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Notwendigkeit der Anhebung der Grundsteuer B von derzeit 160 v.H. auf 210 v.H. Kenntnis. Erster Bürgermeister Uwe König und die Kämmerin Stephanie Wölfl erläutern eingehend die Sachlage. Durch die Anhebung dieser für den Markt Freihung äußerst wichtigen Einnahmequelle wird gewährleistet, dass die ordentlichen Tilgungsleistungen im Verwaltungshaushalt annähernd erwirtschaftet werden können. Festgestellt wird, dass bei einer rückwirkenden Änderung zum 01.01.2026 der Beschluss darüber nach § 25 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) bis zum 30.06.2026 gefasst sein muss. Nach kontroverser Diskussion, Beratung und mit dem Hinweis des 1. Bürgermeisters Uwe König auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde stimmt der Marktgemeinderat in Folge einer Pattsituation (Stimmengleichheit) gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B.
mehrheitlich abgelehnt Ja 7, Nein 7
674 Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes rückwirkend zum 01.01.2026
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Notwendigkeit der Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von derzeit 360 v.H. auf 380 v.H. Kenntnis. Erster Bürgermeister Uwe König und die Kämmerin Stephanie Wölfl erläutern eingehend die Sachlage. Festgestellt wird, dass bei einer rückwirkenden Änderung zum 01.01.2026 der Beschluss darüber nach § 16 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) bis zum 30.06.2026 gefasst sein muss. Nach Diskussion, Beratung und mit dem Hinweis des 1. Bürgermeisters Uwe König auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde, stimmt der Marktgemeinderat in Folge einer Pattsituation (Stimmengleichheit) gegen eine Erhöhung der Gewerbesteuer.
mehrheitlich abgelehnt Ja 7, Nein 7
675 Änderung der Hundesteuer rückwirkend zum 01.01.2026
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer durch Vortrag des 1. Bürgermeisters Uwe König Kenntnis. Nach Beratung und Diskussion beschließt der Marktgemeinderat folgende Änderungssatzung:
Der § 5 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 50,00 Euro
(2) Für jeden Kampfhund i. S. des § 5a beträgt die Steuer 750,00 Euro
Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01. 2026 in Kraft.
Weitere Änderungen werden nicht festgesetzt.
einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0
676 Aufhebung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen beim Erwerb von Baugrundstücken und bebauten Wohngrundstücken (Baukindergeld) rückwirkend zum 01.01.2026
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen auf Grund der Finanzlage des Marktes Freihung die Förderrichtlinie des Marktes Freihung zur Gewährung von Zuschüssen beim Erwerb von Baugrundstücken und Bebauten Wohngrundstücken (Baukindergeld) vom 15.09.2020 ersatzlos aufzuheben. Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
mehrheitlich beschlossen Ja 14, Nein 1
677 Geldzuwendungen an kinderreiche Familien - Änderung bzw. Ergänzung des Marktgemeinderatesbeschlusses vom 27.11.2018
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen auf Grund der Finanzlage des Marktes Freihung den Beschluss Nr. 409 der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2005, Blatt Nr. 78, über die Geldzuwendungen an kinderreiche Familien rückwirkend ab 01.01.2026 aufzuheben.
mehrheitlich beschlossen: 13 ja 2 nein
Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung eine einmalige Geldzuwendung für jedes Neugeborene von Bürgerinnen und Bürgern der Marktgemeinde in Höhe von 25 €. Die Zuwendung soll in Form eines Gutscheines zur Einlösung, nur in Geschäften des Marktes Freihung, ausgehändigt werden. Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.
mehrheitlich beschlossen: 14 ja, 1 nein
Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte
678 Haushaltssatzung und Haushalt 2026
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Entwurf vom 15.04.2026 der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Marktes Freihung für das Haushaltsjahr 2026 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Erster Bürgermeister Uwe König und die Kämmerin Stephanie Wölfl geben zur Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und den Anlagen weitere Erläuterungen. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem Entwurf der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit der Maßgabe zu, dass die Erhöhungen der Grundsteuer von 160 v. H. auf 210 v.H. und der Gewerbesteuer von 360 v.H. auf 380 v.H. nicht durchgeführt werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist entsprechend in den Ansätzen zu ändern. Dieser überarbeitete Entwurf der Haushaltssatzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.
mehrheitlich beschlossen Ja 8, Nein 7
679 Finanzplanung 2026 - 2029
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem 1. Entwurf vom 15.04.2026 des Finanzplans für die Jahre 2025 - 2029 und des Investitionsprogramms 2026 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Erster Bürgermeister Uwe König und die Kämmerin Stephanie Wölfl geben weitere Erläuterungen. Nach Beratung und Diskussion stimmt der Marktgemeinderat Freihung dem Entwurf vollinhaltlich zu.
mehrheitlich beschlossen Ja 8, Nein 7
680 Antrag auf Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen für das Haushaltsjahr 2026 - Grundsatzbeschluss
Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von dem Grundsatzbeschluss für die Antragstellung auf Bedarfszuweisung und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG Kenntnis. Auf die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde wird verwiesen.Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung der bestehenden strukturellen Haushaltsprobleme beschließt der Marktgemeinderat folgendes:
| 1. | Für das Haushaltsjahr 2026 werden Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG beim Freistaat Bayern beantragt. |
| 2. | Die Verwaltung wird damit beauftragt, den entsprechenden Antrag fristgerecht beim Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen bzw. falls erforderlich eine Fristverlängerung zu beantragen. |
| 3. | Der Marktgemeinderat erklärt seine Bereitschaft, die im Rahmen der Gewährung von Stabilisierungshilfen ggf. geforderten Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. |
| 4. | Die jeweiligen Einzelbeschlüsse, für die Maßnahmen im Haushaltskonsolidierungskonzept, werden - sofern nicht schon in der Haushaltssatzung bzw. aufgrund der Verabschiedung des Haushaltes 2026 beschlossen - separat vom Marktgemeinderat gefasst und beschlossen. |
einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0
Verschiedenes
Informationen des 1. Bürgermeisters:Kurze Information zum Projekt „Goldene Straße“ der AOVE
zur Kenntnis genommen