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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 8/2025
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 20.05.2025

Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss

582

Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2025

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2025 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 572 mit 581 genehmigt.

einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0

583

Baugebiet Seugast "Zierlohe" - Ergebnisvorstellung des HQ-100-Abflusses durch das Ing.-Büro UTA Amberg

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von den Ergebnissen der Untersuchungen des Ing.-Büros UTA-Ingenieure, bezüglich des HQ-100-Abflusses des Einzugsbereiches westlich von Seugast durch Vortrag des Herrn Rainer Rubenbauer Kenntnis. Diese Berechnungen und Simulationen sind zwingend erforderlich um einen Wasserrechtsbescheid für das Baugebiet „Seugast Zierlohe“ zu erhalten. Es muss nachgewiesen werden, dass das Baugebiet „Seugast Zierlohe“ bei einem HQ-100-Ereignis schadensfrei bleibt. Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Bestandsgrundstücke in Seugast durch das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser nicht schlechter gestellt werden. Durch die zu errichtende Rückhaltung im Baugebiet, die das Niederschlagswasser auffangen, werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Verwaltungsrat Max Heindl erläutert diesen Sachverhalt. Herr Rubenbauer stellt verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor und verweist auf die Berechnungen seines Büros. Der Verlauf des Niederschlagswassers erweist sich durch die Berechnungen anders als die ortsansässigen Marktgemeinderäte schildern. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Die Ergebnisse sollen nun mit dem Wasserwirtschaftsamt Weiden abgestimmt werden.

zur Kenntnis genommen

584

Veröffentlichung des Beschlusses Nr. 560 der n.ö. Sitzung vom 01.04.2025 - Errichtung einer Rettungswache in Großschönbrunn

- Antrag 1. Bgm. Uwe König - Aufhebung der Nr. 2 des Beschlusses Nr. 546 der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Veröffentlichung des Beschlusses Nr. 560 der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.04.2025 durch Wegfall der Geheimhaltung Kenntnis. Die Mitglieder beschließen den Beschluss „Errichtung einer Rettungswache in Großschönbrunn - Antrag 1. Bürgermeister Uwe König - Aufhebung der Nr. 2 des Beschlusses Nr. 546 der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025“ zu veröffentlichen.

Wortlaut des Beschlusses Nr. 560 der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.04.2025:

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Aufhebung der Nr. 2 des Beschlusses Nr. 546 der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025 durch Vorlage Kenntnis.

Wortlaut des Beschlusses:

„2. Der Marktgemeinderat stimmt dem Lageplan Nr. 2424-BV-L-02 vom 04.02.2025 zu. Ein entsprechender Bauantrag ist zu stellen und dem Marktgemeinderat zur Stellungnahme vorzulegen.

Erster Bürgermeister Uwe König gibt weitere Erläuterungen und stellt fest, dass der derzeitige Plan die Ausfahrt der Rettungswache im Norden des Grundstückes Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, aus Sicherheitsgründen nicht der Richtige ist. Gespräche mit den Verantwortlichen des Turn- und Sportvereins Großschönbrunn hätten dies ergeben. Der Haupteingangsbereich grenzt direkt an die Zufahrt der Rettungswache an. Hier könnte es im Alarmfall zu Unfällen führen. Auch müssten die Kinder die den im Westen des Grundstücks liegenden Bolz- und Sportplatz erreichen wollen über die Zu- und Ausfahrt der Rettungswache laufen.

Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmt der Marktgemeinderat der Aufhebung der Nr. 2 des Beschlusses Nr. 546 der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025 zu.mehrheitlich beschlossen Ja 10, Nein 4

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0

585

Veröffentlichung des Beschlusses Nr. 561 der n.ö. Sitzung vom 01.04.2025 -Errichtung einer Rettungswache in Großschönbrunn - Festlegung des Standortes der Fahrzeughalle mit Zufahrt

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Veröffentlichung des Beschlusses Nr. 561 der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.04.2025 durch Wegfall der Geheimhaltung Kenntnis. Die Mitglieder beschließen den Beschluss „Errichtung einer Rettungswache in Großschönbrunn - Festlegung des Standortes der Fahrzeughalle mit Zufahrt“ zu veröffentlichen.

Wortlaut des Beschlusses Nr. 561 der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.04.2025:

Für den Betrieb der Rettungswache ist neben den Aufenthaltsräumen für das Personal, die im ehemaligen Schulhaus im 1. Stock untergebracht werden, auch die Errichtung einer Fahrzeughalle notwendig. Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten erneut über die Festlegung des Standortes der Fahrzeughalle durch Vorlage des Planes 2024-BV-GASL-01 vom 16.01.2025 Kenntnis. Eingehend wird der Tagesordnungspunkt beraten, diskutiert und abgewogen. MGR Heinrich Schwirzer hält den Standort nach wie vor für ungeeignet. 2. Bürgermeister Klaus Siegert sieht dies anders und spricht sich für den Standort aus. Die Aufwertung des Gebäudes und des Grundstückes stellt auch Mehrwert für die Gemeinde dar. Er stellt auch fest, dass allen bekannt war, dass die Inbetriebnahme am 01.06.2025 erfolgen muss; deshalb auch die bereits vorangeschrittenen Umbaumaßnahmen.

MGR Heinrich Schwirzer stellt den weiterführenden Antrag, dass für den Standort der Rettungswache ein anderes Grundstück gesucht werden soll und vom jetzigen Standort Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, abgesehen wird. Der Antrag wird abgelehnt.

einstimmig beschlossen Ja 10, Nein 4

Erster Bürgermeister Uwe König stellt nun zur Abstimmung, dass der Standort der Rettungswache auf dem Grundstück Fl.Nr. 489, Gemarkung Großschönbrunn, verbleibt und die Fahrzeughalle gemäß dem vorliegenden Plan 2024-BV-GASL-01 vom 16.01.2025 an der Nordseite des Grundstückes errichtet werden soll. Die Zu- und Ausfahrt hat über die Fl.Nr. 490, Gemarkung Großschönbrunn, zu erfolgen. Der Marktgemeinderat stimmt dem vollumfänglich zu.

einstimmig beschlossen Ja 9, Nein 5

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0

586

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 284/3, Gemarkung Seugast, Seugast 119, 92271 Freihung - Errichtung eines Wohnhausanbaus

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 284/3, Gemarkung Seugast, Seugast 119, 92271 Freihung, auf Errichtung eines Wohnhausanbaus, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 12/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0

587

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 133, Gemarkung Tanzfleck, Gartenstr. 10, 92271 Freihung - Neubau einer Lagerhalle

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 133, Gemarkung Tanzfleck, Nähe Gartenstr. 10, 92271 Freihung, auf Neubau einer Lagerhalle, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt am Rand der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 14/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 14, Nein 0

Abstimmungsvermerke:

MGR Heinrich Schwirzer wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

588

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 826, Gemarkung Seugast, Weickenricht 5, 92271 Freihung - Anbau und Umbau eines Einfamilienhauses

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 826, Gemarkung Seugast, Weickenricht 5, 92271 Freihung, auf Anbau und Umbau eines Einfamilienwohnhauses, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 15/2025 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0

589

Vergabe von Ing.-Leistungen - Erneuerung von Entwässerungsleitungen Bauabschnitt 01 - Ergebnis der Ausschreibung - Auftragsvergabe

Wegen weiterem Klärungsbedarf stellt 1. Bürgermeister Uwe König den Antrag, den Tagesordnungspunkt in die nichtöffentliche Sitzung zu verschieben.

mehrheitlich beschlossen Ja 13, Nein 2

590

Wasserversorgung Freihung - Ersatzbeschaffung einer Zwischenpumpe - Genehmigung der Mehrkosten

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von den Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung einer Zwischenpumpe für das Wasserwerk Freihung durch Vorlage der Rechnung der Fa. Wilo Emu Anlagenbau GmbH, Hof, und durch Vorlage einer Stellungnahme des Wassermeisters Herrn Graf, Kenntnis. 1. Bürgermeister Uwe König erläutert die Sachlage. Festgestellt wird, dass sich die Mehrkosten auf 8.532,30 € brutto belaufen. Nach Diskussion und Beratung stimmt der Marktgemeinderat Freihung mit Unmut zu. Eine dermaßen Preissteigerung gegenüber dem Angebot (wenn auch mit mehrmaligen Anfahrten bzw. nicht vorhersehbaren Einbauten) ist so ohne weiteres nicht hinnehmbar. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Fa. Wilo nochmals nachzuverhandeln, bzw. eine Gutschrift einzufordern. Die Rechnung ist sodann von der Verwaltung zu begleichen.

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0