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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 8/2026
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 09.06.2026

Lfd.Nr.:

Tagesordnung und Beschluss

10

Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2026

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2026 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 690 mit 693 genehmigt.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

11

Genehmigung der Niederschrift vom 19.05.2026

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2026 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Einwendungen werden nicht erhoben. Sie wird mit den Beschlüssen Nrn. 1 mit 9 genehmigt.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

12

Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat (2026 - 2032) - Beschlussfassung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Entwurf der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat vom 29.5.2026 durch Überlassung einer Abschrift Kenntnis erhalten.

Nach Art. 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) hat sich der Gemeinderat zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung zu geben.

Die Vorlage basiert auf der aktuellen Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages. Erster Bürgermeister Uwe König und Verwaltungsrat Max Heindl geben weitere Erläuterungen.

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat folgendes:

1.

Der Marktgemeinderat erlässt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse.

2.

Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

3.

Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 27.05.2020 außer Kraft.

4.

Der Entwurf der Geschäftsordnung vom 29.05.2026 ist Bestandteil des Beschlusses.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

13

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet (SO) "Doppelhäuser Elbart" auf der Fl.Nr. 1204, Gemarkung Seugast - Genehmigung der Planung - Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit den Beschlüssen Nr. 614 der öffentlichen Sitzung vom 14.10.2025 und Nr. 693 der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2026, hat der Marktgemeinderat Freihung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet (SO) „Doppelhäuser Elbart“ und die parallele Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes nach § 5 Baugesetzbuch (BauGB) und § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich in Elbart und umfasst die Fl.Nr. 1204, Gemarkung Seugast.

Herr Gottfried Blank, vom Büro Landschaftsarchitekten Blank & Partner mbB, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, erläutert die Entwurfsplanungen mit Anlagen vom 09.06.2026.

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgendes:

1.

Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung sowie Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Sondergebiet (SO) „Doppelhäuser Elbart“ vom 09.06.2026 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass vom Planungsbüro Blank & Partner mbB, folgende Änderungen einzuarbeiten sind:

• Die Bezeichnung der vorgenannten Bauleitplanung soll in „Sondergebiet (SO) Elbart“ geändert werden.

• Die in der Zweckbeschreibung in den vorliegenden Entwürfen der Bauleitplanung vorkommenden Passagen, „Dauerwohnen“ oder „dauerhaftes Wohnen“ soll in „zeitweiliges Wohnen“ geändert werden. Eine dauerhafte Wohnnutzung wird seitens des Marktgemeinderates Freihung nicht befürwortet.

• Ein Bodengutachten für das Planungsgebiet wird gefordert.• Ein Mülltonnensammelplatz ist mit in den Planungsunterlagen einzuarbeiten bzw. aufzuführen, wie etwa, dass die Mülltonnen zu einem mehr als 150 Meter entfernten Sammelplatz, zur Entsorgung, verbracht werden müssen.

• Die Abwasserentsorgung ist im Trennsystem auszuführen, bzw. eine Versickerung der Oberflächenwässer zu gewährleisten.

2.

Dem vorliegenden Entwurf der Änderungsplanung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Freihung vom 09.06.2026 wird mit der Maßgabe der unter Punkt 1 genannten Änderungen, zugestimmt.

3.

Der Aufstellungsbeschluss sowie die Genehmigung der Entwurfsplanung sind öffentlich bekannt zu machen.

4.

Vor Einleitung des Bauleitverfahrens gemäß Baugesetzbuch durch das Büro Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Pfreimd, sind die geänderten Planungsunterlagen dem Markt Freihung zur Einsicht vorzulegen.

5.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB ist durch Bekanntmachung und Auslegung und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durch Anschreiben zu gewährleisten.

6.

Sämtliche Kosten hat der Vorhabensträger zu übernehmen. Dies ist in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

14

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Sondergebiet (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" - Beschlussmäßige Prüfung und Abwägung (2. Auslegung) der eing. Anregungen, Bedenken u. Stellungnahmen

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 2. Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung für das Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn“ durch Vorlage einer Ausfertigung des Planungsbüros Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, vom 09.06.2026, Kenntnis erhalten.

Zur Aufstellung des vorgenannten Bauleitplans erfolgte eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 04.05.2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 30.03.2026 bis 04.05.2026 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.Insgesamt wurden 47 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am vorhabenbezogenen Bebauungsplan haben 32 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 15 Stellungnahmen wurden 8 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 7 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise.

Von Privatpersonen wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 7 werden wie folgt behandelt, die Aufstellung des Planungsbüros Blank & Partner mbB vom 09.06.2026 ist Bestandteil des Beschlusses.

Träger öffentlicher Belange:

Landratsamt Amberg-Sulzbach, Wasserrecht vom 04.05.2026

Nr. 1

Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Alle dort vorgebrachten Gesichtspunkte wurden bereits sachgerecht behandelt und abgewogen. Neue Gesichtspunkte wurden nicht vorgebracht.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 1 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.Opf. vom 27.03.2026

Nr. 2

Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Alle dort vorgebrachten Gesichtspunkte wurden bereits sachgerecht behandelt und abgewogen. Neue Gesichtspunkte wurden nicht vorgebracht.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 2 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Amt für Ländliche Entwicklung, Oberpfalz vom 04.05.2026

Nr. 3

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen; die geplante PV-Freiflächenanlage kollidiert nicht mit den Planungen des Kernwegenetzes. Der Teil der Fl.Nr. 194, Gemarkung Großschönbrunn, der in den Kernweg einbezogen ist, ist nicht Bestandteil des Geltungsbereis der vorliegenden Bauleitplanung. Die Ausgleichsfläche Fl.Nr. 193, der Gemarkung Großschönbrunn zur Planung Kernwegenetz ist in keiner Weise von der Bauleitplanung betroffen.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 3 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Bayernwerk Netz GmbH vom 30.03.2026

Nr. 4

Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Alle dort vorgebrachten Gesichtspunkte wurden bereits sachgerecht behandelt und abgewogen. Neue Gesichtspunkte wurden nicht vorgebracht.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 4 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, vom 22.04.2026

Nr. 5

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen; sollten altbergbauliche Relikte, wie nichtrisskundige Grubenbaue festgestellt werden, wird unverzüglich das Bergamt Nordbayern verständigt.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 5 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0

Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach, vom 27.03.2026

Nr. 6

Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Alle dort vorgebrachten Gesichtspunkte wurden bereits sachgerecht behandelt und abgewogen. Neue Gesichtspunkte wurden nicht vorgebracht.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 6 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.Opf., vom 28.04.2026

Nr. 7

Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Alle dort vorgebrachten Gesichtspunkte wurden bereits sachgerecht behandelt und abgewogen. Neue Gesichtspunkte wurden nicht vorgebracht.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt die Hinweise unter Nr. 7 zur Kenntnis. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte 

15

Änderung d. FNP im Bereich des Sondergebietes (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" - Beschlussmäßige Prüfung und Abwägung (2. Auslegung) der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Stellungnahmen der Träger öff. Belange

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von den eingegangenen Stellungnahmen, sowie Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange bzgl. der 2. Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn“ durch Vorlage einer Ausfertigung des Planungsbüros Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, vom 09.06.2026, Kenntnis erhalten.

Zur Aufstellung des vorgenannten Bauleitplans erfolgte eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange. Diese hatten bis zum 04.05.2026 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Außerdem fand in der Zeit vom 30.03.2026 bis 04.05.2026 eine öffentliche Auslegung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.Insgesamt wurden 47 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Für die Beteiligung am vorhabenbezogenen Bebauungsplan haben 32 keine Stellungnahme abgegeben. Von den eingegangenen 15 Stellungnahmen wurden 8 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Hinweise abgegeben. 7 Stellungnahmen enthielten Einwendungen oder Hinweise.

Von Privatpersonen wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.Die eingegangenen Einwendungen oder Hinweise Nrn. 1 bis 7 werden analog der eingegangenen Einwendungen oder Hinweise für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Planungsgebiet behandelt. Die Aufstellung des Planungsbüros Blank & Partner mbB vom 09.06.2026 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abwägungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Freihung nimmt sämtliche Hinweise unter Nrn. 1 bis 7 zur Kenntnis. Der Flächennutzungsplan, Stand 10.02.2026, bleibt unverändert.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

16

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung mit Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" - Genehmigung der Schlussplanung vom 09.06.2026

Der Marktgemeinderat Freihung genehmigt die Schlussplanung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit integrierter Grünordnung und Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn“ der Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, mit den eingearbeiteten Abwägungen der Stellungnahmen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, vollinhaltlich.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

17

Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" vom 09.06.2026 - Feststellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Freihung stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn“ in der Fassung vom 09.06.2026, der Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fest und stimmt dieser Änderung zu.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist, wie der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn“ dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen. Nach Vorliegen der Genehmigung ist dieser ortsüblich bekanntzumachen.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

18

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet (SO) "Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn" vom 09.06.2026 - Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn“ in der Fassung vom 09.06.2026 der Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu.Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sowie Bedenken und Anregungen bezüglich der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans sind in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates am 09.06.2026 geprüft, abgewogen und beschlussmäßig behandelt worden. Alle durch den Marktgemeinderat Freihung getroffenen Ergänzungen sind zu berücksichtigen.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn“ ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen. Nach Vorliegen der Genehmigung ist dieser ortsüblich bekanntzumachen.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

19

Vorhabenbezogener B-Plan mit Grünordnung, Änderung FNP u. LP zur Errichtung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn II" a.d. Fl.Nr. 247, Gmkg. Großschönbrunn - Genehmigung der Planung - Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit Beschluss Nr. 691 der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2026 hat der Marktgemeinderat Freihung der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn II“ und die parallele Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes nach § 5, 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich östlich von Großschönbrunn auf der Fl.Nr. 247, Gemarkung Großschönbrunn.Herr Gottfried Blank, vom Büro Landschaftsarchitekten Blank & Partner mbB, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, erläutert die Entwurfsplanungen mit Anlagen vom 09.06.2026.

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgendes:

1.

Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Sondergebiet (SO) „Photovoltaik-Freiflächenanlage Großschönbrunn II“ vom 09.06.2026 wird zugestimmt.

2.

Dem vorliegenden Entwurf der Änderungsplanung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Freihung vom 09.06.2026 wird zugestimmt.

3.

Der Aufstellungsbeschluss sowie die Genehmigung der Entwurfsplanung sind öffentlich bekannt zu machen.

4.

Das Bauleitverfahren gemäß Baugesetzbuch ist einzuleiten und zusammen mit dem Büro Blank & Partner mbB, Landschaftsarchitekten, Pfreimd, durchzuführen.

5.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB ist durch Bekanntmachung und Auslegung und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durch Anschreiben zu gewährleisten.

6.

Sämtliche Kosten hat der Vorhabensträger zu übernehmen. Dies ist in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

mehrheitlich beschlossen: Ja 12 Nein 1

20

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts - Beschlussfassung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 29.05.2026 durch Überlassung einer Abschrift Kenntnis erhalten. Erster Bürgermeister Uwe König und Verwaltungsrat Max Heindl erläutern die Sachlage. Marktgemeinderatsmitglied Heinrich Schwirzer stellt den weiterführenden Antrag den § 5 Satz 2 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der dritte Bürgermeister keine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten soll. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem weiterführenden Antrag nicht zu.

mehrheitlich beschlossen Ja 8 Nein 4

Abstimmungsvermerke:

MGR Reinhard Seidl wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.Nach eingehender Beratung beschließt der Marktgemeinderat Freihung folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:

1.

§ 2 Ausschüsse

(1) 1Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

b) den Grundstücks-, Bau- und Werkausschuss / Umwelt-, Landwirtschaft und Energie, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

c) den Kultur- und Sportausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 5 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, wobei der Vorsitzende aus der Mitte des Ausschusses vom Marktgemeinderat nach Art. 103 Abs. 2 (GO) bestimmt wird,

e) den Ausschuss für Jugend, Familie und Kindergarten / Senioren und Soziale Angelegenheiten, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

f) den Ferienausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstabe a und f genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister. 2Der zweite Bürgermeister führt den Vorsitz in dem in Abs. 1 Buchstabe c und e genannten Ausschuss. 3Der dritte Bürgermeister führt den Vorsitz in dem in Abs. 1 Buchstabe b genannten Ausschuss.

2.

§ 5 Satz 2

Die monatliche Aufwandsentschädigung für den zweiten Bürgermeister beträgt 476,67 €. Die monatliche Aufwandsentschädigung für den dritten Bürgermeister beträgt 238,32 €.

Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit den vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehaltlos zu. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte 

21

Besetzung der Ausschüsse

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben durch Vortrag des Ersten Bürgermeisters Uwe König die Vorschläge der einzelnen Fraktionen auf Besetzung der Ausschüsse entsprechend § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Kenntnis erhalten.Der Marktgemeinderat beschließt die Besetzung der Ausschüsse in einem Beschluss zusammenzufassen.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Beratende Ausschüsse:

1. Haupt-, Finanz- und Personalausschuss

Gesamtzahl der Mitglieder: 5

Vorsitzender: Erster Bürgermeister Uwe König

Mitglied:

Stellvertreter:

Oliver Schmidt (Fw)

Wilhelm Müller (Fw)

Anna-Lena Hörl (Fw)

Christian Wiesneth (Fw)

Thomas Macke (CSU)

Sebastian Weiß (CSU)

Klaus Siegert (CSU)

Christian Lautenschlager (CSU)

Susanne Meyer (SPD)

Moritz Lobenhofer (SPD)

2. Grundstücks-, Bau- und Werkausschuss / Umwelt-, Landwirtschaft und Energie

Gesamtzahl der Mitglieder: 5

Vorsitzender: Dritter Bürgermeister Reinhard Seidl

Mitglied:

Stellvertreter:

Wilhelm Müller (Fw)

Oliver Schmidt (Fw)

Jonas Wurzer (Fw)

Christian Wiesneth (Fw)

Heinrich Schwirzer (CSU)

Klaus Siegert (CSU)

Stefan Blind(CSU)

Sebastian Weiß (CSU)

Moritz Lobenhofer (SPD)

Susanne Meyer (SPD)

3. Kultur- und Sportausschuss

Gesamtzahl der Mitglieder: 5

Vorsitzender: Zweiter Bürgermeister Moritz Lobenhofer

Mitglied:

Stellvertreter:

Anna-Lena Hörl (Fw)

Oliver Schmidt (Fw)

Christian Wiesneth (Fw)

Jonas Wurzer (Fw)

Thomas Macke (CSU)

Stefan Blind (CSU)

Christian Lautenschlager (CSU)

Heinrich Schwirzer (CSU)

Susanne Meyer (SPD)

4. Rechnungsprüfungsausschuss

Gesamtzahl der Mitglieder: 5

Vorsitzender: Marktgemeinderatsmitglied Sebastian Weiß

Mitglied:

Stellvertreter:

Reinhard Seidl (Fw)

Christian Wiesneth (Fw)

Anna-Lena Hörl (Fw)

Jonas Wurzer (Fw)

Sebastian Weiß (CSU)

Thomas Macke (CSU)

Christian Lautenschlager (CSU)

Klaus Siegert (CSU)

Susanne Meyer (SPD)

Moritz Lobenhofer (SPD)

5. Jugend, Familie und Kindergarten / Senioren und soziale Angelegenheiten

Gesamtzahl der Mitglieder: 5

Vorsitzender: Zweiter Bürgermeister Moritz Lobenhofer

Mitglied:

Stellvertreter:

Wilhelm Müller (Fw)

Reinhard Seidl (Fw)

Christian Wiesneth (Fw)

Anna-Lena Hörl (Fw)

Klaus Siegert (CSU)

Stefan Blind (CSU)

Christian Lautenschlager (CSU)

Sebastian Weiß (CSU)

Susanne Meyer (SPD)

Jugendbeauftragte:

Susanne Meyer (SPD), Christian Lautenschlager (CSU) Anna-Lena Hörl (Fw)

Seniorenbeauftragte:

zurückgestellt bis zur nächsten MGR-Sitzung

Beschließender Ausschuss:

1. Ferienausschuss

Gesamtzahl der Mitglieder: 5

Vorsitzender: Erster Bürgermeister Uwe König

Mitglied:

Stellvertreter:

Reinhard Seidl (Fw)

Oliver Schmidt (Fw)

Christian Wiesneth (Fw)

Jonas Wurzer (Fw)

Klaus Siegert (CSU)

Sebastian Weiß (CSU)

Heinrich Schwirzer (CSU)

Stefan Blind (CSU)

Susanne Meyer (SPD)

Moritz Lobenhofer (SPD)

Der Marktgemeinderat Freihung stimmt den Vorschlägen der Fraktionen vorbehaltlos zu.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte 

22

Bezuschussung der Kindergartenbeiträge - Verlängerung der bisherigen Regelung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen, den Beschluss Nr. 489 der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2024 anzupassen.

Der Marktgemeinderat Freihung beschließt, an Eltern die gleichzeitig mehr als ein Kind in den Kinderkrippen des Kindergarten St. Marien Freihung, sowie in der Entdeckerkrippe in der Josef-Voit-Grundschule Freihung (Learning Campus) zur Betreuung haben, eine gemeindliche Zuwendung in Höhe von 25,00 € je Monat für das zweite und jedes weitere Kind zu zahlen, soweit keine anderen Zuwendungen durch Dritte gezahlt werden. Als Zuwendungen durch Dritte gelten insbesondere Zuwendungen des Freistaates, Zuwendungen und Zuschüsse durch das Kreisjugendamt, Sozialamt, Ausländerbehörde und Arbeitsagentur u.a.. Die Bezuschussung durch den Markt Freihung gilt nur für die Kinderkrippe, nicht für den Kindergarten (Kinder von 3 – 6 Jahren), da bereits jedes Kindergartenkind einen Zuschuss vom Freistaat Bayern in Höhe von 100,00 €/mtl. erhält. Der Beschluss Nr. 489 der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2024 wird aufgehoben.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

23

Bestellung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten davon Kenntnis, dass der/die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend Art. 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) durch den Marktgemeinderat aus der Mitte der Ausschussmitglieder zu bestimmen ist. Auf Vorschlag des ersten Bürgermeisters Uwe König, bestimmt der Marktgemeinderat Freihung Herrn Sebastian Weiß zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Herr Sebastian Weiß nimmt den Vorsitz durch Aussage der CSU-Fraktion an.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

24

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer - 1. Änderungssatzung

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) des Marktes Freihung vom 18.12.2002 durch Vorlage einer Abschrift Kenntnis erhalten. Der Marktgemeinderat Freihung stimmt dem Entwurf zu. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

25

Sanierung der Steintreppe am Harranger - Weitere Vorgehensweise

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten von der Notwendigkeit der Sanierung der Steintreppe am Harranger durch Vortrag des 2. Bürgermeister Moritz Lobenhofer und Vorlage einer Abschrift des Besprechungsprotokolls vom 21.05.2026 (Vororttermin) Kenntnis. Ein dringender Handlungsbedarf ist um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Gefahren abzuwenden, dringend erforderlich. 2. Bürgermeister Moritz Lobenhofer erläutert die weitere Vorgehensweise. Die Maßnahme erfolgt in Absprache mit der Fa. Schwemmer (soweit dieser die Baumaßnahme zeitnah einschieben kann) auf Regiearbeit. Zunächst wird der rechte Bereich der Treppenanlage abgebaut und saniert. Nach Abbau der Treppenanlage in diesem Bereich soll der Bauausschuss kurzfristig einberufen werden um die weitere Vorgehensweise festzulegen. Der Marktgemeinderat stimmt dem zu.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

26

AOVE Regionalbudget - Antrag auf Förderung von Spielgeräten für Kleinkinder an der KUBE Freihung - Übernahme der Restkosten

Der Marktgemeinderat wird über den Förderantrag für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets der ILE AOVE informiert. Die Maßnahme umfasst die Errichtung neuer Spielgeräte an der Kultur- und Begegnungsstätte (KUBE) in Freihung.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 10.000 €. Mit Zuwendungsbescheid vom 24.02.2026 wurde dem Markt Freihung eine Förderung in Höhe von 6.400 € als Anteilsfinanzierung (64 %) zugesagt. Die Spielgeräte sind bereits bestellt und werden voraussichtlich in der 28. bis 30. Kalenderwoche geliefert.

Der Marktgemeinderat beschließt folgendes:

1.

Dem Vertrag mit dem ILE-Zusammenschluss AOVE zur Unterstützung des Kleinprojektes aus dem Regionalbudget wird zugestimmt.

2.

Der Beschaffung einer Bockrutschbahnaus Edelstahl sowie einer Nestschaukelkombination zum Bruttopreis von 8.721,78 € wird nachträglich genehmigt.

3.

Der Aufbau der Spielgeräte hat durch den Bauhof zu erfolgen.

mehrheitlich beschlossen: Ja 12 Nein 1

27

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 521, Gemarkung Seugast, Schlehenweg 11, Freihung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 521, Gemarkung Seugast, Schlehenweg 11, 92271 Freihung auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes „Freihung-West – Erweiterung 1 und 2“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. Es wird beantragt, wie im Eingabeplan dargestellt, das Wohnhaus mit E+1+D zu genehmigen. Des Weiteren beträgt die Wandhöhe 5,86 m (inkl. 2,20 m Kniestock) und überschreitet die zulässige Wandhöhe von max. 5,50 m (inkl. 0,75 m Kniestock). Weiterhin wird eine Dachneigung von DN 25° beantragt. Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von DN 27° - 48° verzeichnet. Ebenso ist eine anthrazitfarbene Dacheindeckung (anstelle von rot/braun) beabsichtigt. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt zum o.g. Bauvorhaben einschließlich der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 10/2026 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

28

Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 258/6, Gemarkung Thansüß, Zum Steig 3, Freihung - Neubau eines Tiny-Hauses

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 258/6, Gemarkung Thansüß, Zum Steig 3, 92271 Freihung auf Neubau eines Tiny-Hauses durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes „Thansüß – An der Siedlung“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. Es werden folgende Abweichungen beantragt: Die Dachform wird als Pultdach anstelle von Sattel- und Krüppelwalmdächer, beantragt. Die Dachneigung wird mit 7° anstelle von DN 27° bis 48° beantragt. Des Weiteren beantragt der Bauherr anstelle einer roten oder braunen Dacheindeckung die Dacheindeckung in grau. Einwendungen und Bedenken werden auch hinsichtlich der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt auch hinsichtlich der Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 11/2026 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

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Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 96, Gemarkung Thansüß, Prof.-Stark-Str. 18, Freihung - An- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung haben von dem Bauantrag zum Grundstück Fl.Nr. 96, Gemarkung Thansüß, Prof.-Stark-Str. 18, 92271 Freihung auf An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses, durch Einsicht in die Planunterlagen Kenntnis erhalten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage. Die Erschließung ist gesichert. Einwendungen und Bedenken gegen das Bauvorhaben werden nicht erhoben. Der Marktgemeinderat Freihung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Bauantrag wird im gemeindlichen Bautenverzeichnis mit der Nummer 12/2026 geführt. Das gemeindliche Einvernehmen ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mitzuteilen und zur Genehmigung vorzulegen.

einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0

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Ernennung Erster Bürgermeister Uwe König zum Eheschließungsstandesbeamten für die Wahlperiode 01.05.2026 bis 30.04.2032

Die Bestellung zum Standesbeamten (Eheschließungsbeamten) nach § 2 Abs. 3 AVPStG ist in Bayern an das kommunale Wahlamt gebunden. Sie erlischt automatisch mit dem Ablauf der jeweiligen Amtszeit. Eine automatische Verlängerung oder Fortgeltung der alten Bestellung über das Ende der vorangegangenen Wahlperiode hinaus ist rechtlich ausgeschlossen. Der Erste Bürgermeister hat das Amt des Eheschließungsbeamten bereits in der vergangenen Amtszeit ausgeübt. Die erneute Bestellung erfolgt auf Widerruf und ist für die Dauer der neuen Amtszeit befristet. Der Marktgemeinderat beschließt den Ersten Bürgermeister Uwe König aufgrund seiner Wiederwahl mit Wirkung vom 09.06.2026 erneut zum Standesbeamten (Eheschließungsbeamten) für den Standesamtsbezirk Freihung zu bestellen.

einstimmig beschlossen: Ja 12 Nein 0

Abstimmungsvermerke:

Erster Bürgermeister Uwe König wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

Verschiedenes

Informationen des 1. Bürgermeister Uwe König:

Partnerschaft mit Plasy – Konzert mit Musikverein Vilseck in Plasy

Einladung HVO Kaltenbrunn

Sonnenfahrt 2026 Caritas

zur Kenntnis genommen 

Wünsche und Anregungen

MGR Stefan Blind:

Bei Kondradinsgrund ist ein Waldweg zugeschüttet. – Anzeige gegen unbekannt?

MGR Thomas Macke:

Wie lange bleiben die Glascontainer am Fußballplatz noch stehen? Die Zustände sind schlecklich. Restmüll liegt teilweise im Fußballplatz.

Einheitliche Meinung des MGR: Die Container sollen zurück zum Feuerwehrhaus verbracht werden.

MGR Stefan Blind:

Wie geht’s mit der Photovoltaikanlage in der Schule weiter?

MGR Heinrich Schwirzer:

Module wurde von SES abgebaut – Prüfbericht über die Funktionsfähigkeit der Module wird vorgelegt.

MGR Oliver Schmidt:

Die Granitsteineinfassung im Zechweg wurde von der miH nicht ordnungsgemäß ausgeführt.

GL Max Heindl:

Es sind noch einige Mängel offen – dies wird mit geprüft und steht noch aus.

MGR Heinrich Schwirzer:

Wann geht’s im Baugebiet Seugast „Zierlohe“ los?

1. Bürgermeister Uwe König:

Anfang Juli ca.

MGR Stefan Blind:

Ist es möglich Banner für Werbung „Bauplätze zu verkaufen“ aufzustellen?

GL Max Heindl:

Macht die KFB

MGRin Anna-Lena Hörl:

Wie ist der Sachstand im Gemeindezentrum?

MGR Heinrich Schwirzer:

Submissionstermin ist der 22.06.2026 – danach erfolgt die Auftragserteilung

Es folgt ein kurzer Sachstandsbericht von Reinhard Seidl

MGR Wilhelm Müller:

Bei ihm in der Maschinenhalle ist die alte Theke vom Tennisheim eingelagert, was soll damit geschehen?

Allgemeine Meinung des MGR: Im Mitteilungsblatt veräußern

zur Kenntnis genommen