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Markt Freihung Mitteilungsblatt
Ausgabe 8/2026
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Beschlüsse der öffentlichen Konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates Freihung vom 19.05.2026

Lfd.Nr.: Tagesordnung und Beschluss

1 Vereidigung der neugewählten Mitglieder des Marktgemeinderates

Gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten, nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Die Eidesformel kann auch ohne „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.Die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates (Christian Lautenschlager, Wilhelm Müller, Anna-Lena Hörl, Jonas Wurzer und Susanne Meyer) leisten den Eid nach Art. 31 Abs. 4 GO. Der Eid wird ihnen vom Ersten Bürgermeister Uwe König abgenommen.

zur Kenntnis genommen

2 Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister

Gemäß Art. 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (Ermessensentscheidung). Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde, soweit dies in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts so geregelt wird. Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs. 3 der GO. MGR Heinrich Schwirzer spricht sich im Namen der CSU-Fraktion für nur einen weiteren Bürgermeister aus, da der dritte Bürgermeister in der vergangenen Legislatur „wenig zum Einsatz gekommen“ ist. MGR Moritz Lobenhofer spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für zwei weitere Bürgermeister aus. MGR Christian Wiesneth spricht sich im Namen der FW-Fraktion für zwei weitere Bürgermeister aus. Der Fraktion sei es wichtig, dass in Zukunft die weiteren Bürgermeister mit festen Aufgabengebieten betraut werden und dadurch den Ersten Bürgermeister entlasten. Der Marktgemeinderat beschließt für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister (Zweiter und Dritter Bürgermeister) zu wählen.

mehrheitlich beschlossen Ja 9, Nein 6

3 Wahl der/des weiteren Bürgermeister/s

Der Erste Bürgermeister Uwe König verweist auf Art. 35 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und erläutert folgendes. Die Wahl ist geheim, und muss mit Stimmzetteln durchgeführt werden. Es gibt keine verbindlichen Wahlvorschläge, d.h. alle wählbaren Gemeinderatsmitglieder sind auf dem Stimmzettel aufgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ggf. ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen durchzuführen. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Der Losentscheid sollte in entsprechender Anwendung des § 91 GLKrWO erfolgen. Die Annahme der Wahl zum zweiten und dritten Bürgermeister hat zu erfolgen. Der Wahlvorstand besteht aus dem Ersten Bürgermeister Uwe König, Verwaltungsfachwirtin Claudia Siegert und Verwaltungsrat Max Heindl.

a) Wahl Zweiter Bürgermeister:

Vorschlag: MGR Sebastian Weiß durch MGR Heinrich Schwirzer (CSU)

Vorschlag: MGR Moritz Lobenhofer durch MGR Christian Wiesneth (FW)

Weitere Vorschläge werden nicht abgegeben.

Stimmberechtigte Mitglieder des Marktgemeinderates: 15

Abgegebene Stimmzettel: 15

Davon ungültig: 2

Name

Stimmen

Lobenhofer Moritz

8

Weiß Sebastian

5

Auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister nimmt der Gewählte, MGR Moritz Lobenhofer, die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Die Annahme der Wahl wurde sofort schriftlich bekundet.

b) Wahl Dritter Bürgermeister:

Vorschlag: MGR Reinhard Seidl durch MGR Moritz Lobenhofer

Weitere Vorschläge werden nicht abgegeben.

Stimmberechtigte Mitglieder des Marktgemeinderates: 15

Abgegebene Stimmzettel: 15

Davon ungültig: 6

Name

Stimmen

Reinhard Seidl

9

Auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister nimmt der Gewählte, MGR Reinhard Seidl, die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Die Annahme der Wahl wurde sofort schriftlich bekundet.

zur Kenntnis genommen 

4 Vereidigung der/des weiteren Bürgermeister/s

Der zweite und dritte Bürgermeister ist nach Annahme der Wahl zu vereidigen (also zusätzlich zur Vereidigung als Gemeinderatsmitglied). Den Eid nimmt der erste Bürgermeister Uwe König ab.

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“. Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ oder anstelle ich schwöre „ich gelobe“ geleistet werden.

Der Erste Bürgermeister Uwe König vereidigt die weiteren Bürgermeister, Zweiten Bürgermeister Moritz Lobenhofer und Dritten Bürgermeister Reinhard Seidl, nach Art. 27 Abs. 1 KWBG.

zur Kenntnis genommen 

5 Namentliche Festlegung der weiteren Stellvertreter der Bürgermeister (Art. 39 Abs. 1 Gemeindeordnung)

Zu weiteren Stellvertretern der Bürgermeister gem. Art. 39 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) wurden auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters Uwe König folgende Mitglieder des Marktgemeinderates durch den Marktgemeinderat Freihung in folgender Reihenfolge bestimmt:

1. MGR Oliver Schmidt

einstimmig angenommen 15 Ja, 0 Nein

2. MGR Christian Lautenschlager

einstimmig angenommen 15 Ja, 0 Nein

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte 

6 Festlegung der Anzahl der Ausschüsse

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung beschließen nach eingehender Beratung und Diskussion, dass fünf vorberatende Ausschüsse gemäß Art. 32 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) bestellt werden. Festgestellt wird, dass der Marktgemeinderat gemäß Art. 32 Abs. 5 (GO) die Ausschüsse jederzeit wieder auflösen kann.Diese sind:

1.

Haupt-, Finanz- und Personalausschuss

2.

Grundstücks-, Bau und Werkauschuss / Umwelt-, Landwirtschaft und Energie

3.

Kultur- und Sportausschuss

4.

Rechnungsprüfungsausschuss

5.

Ausschuss für Jugend, Familie und Kindergarten / Senioren und soziale Angelegenheiten

einstimmig beschlossen 15 Ja, 0 Nein

Weiterhin bestellt der Marktgemeinderat Freihung einen beschließenden Ausschuss gemäß Art. 32 (GO).

Dieser ist:

1.

Ferienausschuss

einstimmig beschlossen 15 Ja, 0 Nein

Abstimmungsergebnis aufgeteilt in Unterpunkte

7 Festlegung des Verfahrens zur Verteilung der Sitze in den Ausschüssen

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Freihung erhalten darüber Kenntnis, dass die Zusammensetzung der Sitze in den Ausschüssen dem Stärkeverhältnis der im Marktgemeinderat vertretenen Parteien, gemäß Art. 33 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO), Rechnung zu tragen hat. Erster Bürgermeister Uwe König gibt weitere Erläuterungen zu den Berechnungsmöglichkeiten. Auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters stimmt der Marktgemeinderat Freihung dem Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer zu. Festgestellt wird, dass bei diesem Verfahren alle Fraktionen im Marktgemeinderat berücksichtigt werden.

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0

8 Festlegung der Stärke der Ausschüsse

Die Mitglieder des Marktgemeinderates beschließen, den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, den Grundstücks-, Bau und Werkausschuss / Umwelt-,  Landwirtschaft und Energie, den Kultur- und Sportausschuss, den Ausschuss für Jugend, Familie und Kindergarten / Senioren und soziale Angelegenheiten, mit je 5 Mitgliedern und dem Vorsitzenden zu besetzen. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern; ein Ausschussmitglied wird durch den Marktgemeinderat zum Vorsitzenden bestimmt. Die namentliche Festlegung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeindrates.

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0

9 Festlegung des Sitzungstages und der Sitzungszeit

Der Marktgemeinderat Freihung bestimmt den Sitzungstag des Marktgemeinderates wie bisher auf einen Dienstag. Beginn der Sitzung ist jeweils um 19.00 Uhr. Begründete Ausnahmen bestimmt der Erste Bürgermeister.

einstimmig beschlossen Ja 15, Nein 0