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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Gablingen
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​​​​​​​Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

Rathaus Gablingen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 0.4

Rathausplatz 1, 86456 Gablingen

Telefon: 08230/8901-0

Email: rathaus@gablingen.de

Öffnungszeiten:

Montag -Freitag: 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

Ab dem 01.01.2024 gibt es keine neuen Kinderreisepässe mehr

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können unabhängig vom Alter einen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Auch für Kinder unter 6 Jahren werden diese ausgestellt werden. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit ab der Beantragung ungefähr zwei bis drei Wochen, bei Reisepässen ist mit ca. vier Wochen zu rechnen.

Bitte denken Sie vor Ihrer Reise an eine rechtzeitige Beantragung.

Zur Antragstellung benötigen Sie folgendes:

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ein aktuelles biometrisches Lichtbild

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bei Erstantrag in der Gemeinde Gablingen eine Geburtsurkunde im Original

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das Kind muss zur Beantragung mitkommen (unabhängig vom Alter)

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die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter wird benötigt

Die Gebühren für die Dokumente ab dem 01.01.2024

Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) 22,80 €

Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) 37,00 €

Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) 37,50 €

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) 70,00 €

Informationen welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen und zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender.

Gablingen, den 12.01.2024
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin