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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 10/2024
Gemeinde Langweid
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11. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld Mitte“ in Langweid a.Lech hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a.Lech hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld Mitte“ für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 130 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 112, jeweils Gemarkung Langweid beschlossen. Das Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchgeführt. Die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld Mitte“ ist mit ortsüblicher Bekanntmachung am 09.06.2023 in Kraft getreten.

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch zwischenzeitlich entschieden, dass § 13 b BauGB wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf. Dieses Urteil betrifft sowohl laufende Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB als auch Bebauungspläne, die zwar bereits nach § 13 b BauGB erlassen wurden, aber die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB für mögliche Verfahrensfehler noch nicht abgeschlossen ist. Diese Verfahren sind in das sogenannte „Regelverfahren“ mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Umweltbericht etc. nach BauGB zu überführen.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 den Satzungsbeschluss vom 23.05.2023 zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld Mitte“ aufgehoben und im darauffolgenden Tagesordnungspunkt die auf ein Regelverfahren umgestellten Entwurfsunterlagen gebilligt.

Das Plangebiet der 11. Änderung „Oberfeld Mitte“ befindet sich im Süden der Ortslage Langweid a.Lech, zwischen dem bereits wohnbaulich genutzten Quartier südlich der Straße „Im Oberfeld“ im Norden, dem landwirtschaftlichen Anwandweg Fl.Nr. 122, Gemarkung Langweid im Westen, dem ebenfalls für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehenen Grundstück Fl.Nr. 119 im Süden und dem Wohnquartier im Bereich der Gotenstraße im Osten.

Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld Mitte“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2024 liegt in der Zeit vom

15. März 2024 bis einschließlich 16. April 2024

im Rathaus der Gemeinde Langweid a.Lech – Bauverwaltung, 2. Stock, Zi. Nr. 205 – während der üblichen Dienststunden öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen, baubedingte Auswirkungen, betriebsbedingte Auswirkungen sowie kumulative Effekte der Umweltauswirkungen (siehe Begründung vom 05.02.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Bebauungsplanes „Oberfeld Mitte“ im Rathaus der Gemeinde Langweid a.Lech eingesehen werden können:

Schutzgut Mensch / Bevölkerung

§ Büro BEKON Lärmschutz und Akustik GmbH, Untersuchung der schalltechnischen Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 11. Änderung zum Bebauungsplan „Oberfeld Mitte“ der Gemeinde Langweid a.Lech vom 18.12.2023 zur Bewertung der Verkehrslärmeinwirkungen infolge der benachbarten Bahnlinie Augsburg-Donauwörth.

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

§ Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.04.2023 mit Hinweisen und Anmerkungen zur Eingrünung des neuen Wohnquartiers sowie zu Gehölz-/ Baumpflanzungen innerhalb des neuen Wohnquartiers.

Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser

§ Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 17.04.2023 mit Hinweisen, Anmerkungen und Empfehlungen zur Möglichkeit von Überflutungen durch wild abfließendes Wasser infolge von Starkregen, zu Altlasten und zum Bodenschutz, zur Beseitigung von Niederschlagswasser sowie zu einer wassersensiblen und klimagerechten Siedlungsentwicklung.

§ Büro GHB Consult GmbH, Ingenieurgeologisches Gutachten vom 26.02.2022 zur Beurteilung der vorherrschenden Untergrund- und Grundwasserverhältnisse sowie Empfehlungen zur Baugrube, Gründung und Versickerung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@langweid.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Langweid a.Lech unter https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Langweid a. Lech, den 08.03.2024
Gemeinde Langweid a.Lech
G i l g
1. Bürgermeister