Die Gemeinde Gablingen sucht für die Gemarkung Gablingen und die Gemarkung Lützelburg Feldgeschworene.
Die Voraussetzungen für das Amt des Feldgeschworenen regelt das Abmarkungsgesetz (u. a. Deutsche/r, mind. 21 Jahre, Aufenthalt in der Gemeinde mind. 6 Monate). Das Amt erfordert Umsicht und Ortskenntnis ebenso wie die Fähigkeit zu manchmal anstrengender körperlicher Arbeit im Freien. Auch ein Traktor sollte zur Verfügung stehen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung bei Frau Schuster unter Tel. 08230/8901-11 vorm. oder per E-Mail: sekretariat@gablingen.de.