Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gablingen folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 13.127.674 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.644.210 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.200.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe — 350 v. H. |
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| b) für dieGrundstücke(B) — 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde durch das Landratsamt Augsburg mit Schreiben vom 26.04.2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Genehmigung für die vorgesehene Kreditaufnahme (Art. 71 GO) und für eingeplante Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 GO) wurde erteilt.
Diese Satzung ist samt allen Anlagen einschließlich des Haushaltsplanes bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3 Halbsatz 2 Gemeindeordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Gablingen (1. OG, Herr Wegner) öffentlich zugänglich.