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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 26/2024
Gemeinde Gablingen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des § 192 BauGB und der BayGaV

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 26.04.2024 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwertliste liegt gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV

von Montag, 01. Juli bis Donnerstag, 01. August 2024

einen Monat lang im Rathaus Gablingen, Rathausplatz 1, 86456 Gablingen, Bauamt, Zimmer 2.2 (Dachgeschoss) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi. Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel.Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25 €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren, fotografieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf deren Homepage zu veröffentlichen.

Die neue Bodenrichtwertliste kann nur in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024 werden mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg auf der Internet-Plattform BORIS-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.

Gablingen, den 28.06.2024
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin