Titel Logo
Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 28/2022
Gemeinde Gablingen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022

Vollzug des § 192 BauGB und der BayGaV

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 10.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwertliste liegt gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV

von Montag, 18. Juli bis Donnerstag, 18. August 2022

einen Monat lang im Rathaus Gablingen, Rathausplatz 1, 86456 Gablingen, –Bauamt, Zimmer 2.2 (Dachgeschoss) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi. Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel.Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, -2585, -2643 bzw. -2958) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25 €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen.

Die neue Bodenrichtwertliste kann nur in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022 wurden bereits auf der Internet-Plattform Boris-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.

Gablingen, den 15.07.2022
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin