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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 28/2026
Gemeinde Gablingen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des § 192 BauGB und der BayGaV

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 20.03.2026 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwertliste liegt gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV von Montag, 13. Juli bis Donnerstag, 13. August 2026 einen Monat lang im Rathaus Gablingen, Rathausplatz 1, 86456 Gablingen, Bauamt, Zimmer 2.2 (Dachgeschoss) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Augsburg, Zimmer D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte nehmen oder gegen Gebühr eine schriftliche amtliche Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenlos von jedermann eingesehen werden.

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertkarte zu kopieren, fotografieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf deren Homepage zu veröffentlichen.

Die neue Bodenrichtwertliste kann nur in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist erreichbar unter 

Tel: 0821/3102-2231, -2233 oder -2643

E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-a.bayern.de

Gablingen, den 10.07.2026
Karina Ruf, 1. Bürgermeisterin