Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a. Lech hat in seiner Sitzung vom 26.07.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Schmuttertalstraße Ost“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 109/31 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 109/16, Gemarkung Langweid.
Anlass der 6. Bebauungsplanänderung ist die fortgeschrittene Hochbauplanung. In der Änderung ist eine andere Baukörperstellung als bislang geplant vorgesehen, weshalb die Vorhaben den Festsetzungen der im Vorhabenbereich der rechtskräftigen 3. – 5. Änderung des Bebauungsplanes „Schmuttertalstraße Ost“ widersprechen. Die grundsätzliche städtebauliche Zielstellung in dem Bereich, verdichteten Wohnungsbau in drei- bis viergeschossigen Gebäuden zu ermöglichen, bleibt unverändert.
Die 6. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demzufolge wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Schmuttertalstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung in der konsolidierenden Fassung vom 11.07.2022 liegt in der Zeit vom
16. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022
im Rathaus der Gemeinde Langweid a. Lech – Bauverwaltung, Zi. Nr. E 09 – während der üblichen Dienststunden öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom Büro Müller-BBM GmbH, Planegg vom 08.07.2022, Bericht-Nr. M133658/15
Während der öffentlichen Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.langweid.de/de/aktuelles/bekanntmachungen-fuer-bauleitplanung/ veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in Papierform zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.