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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 31/2022
Gemeinde Gablingen
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Kameraden - und Soldatenverein Lützelburg

Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,

zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 11.09.22 um 15:00 Uhr möchten wir euch recht herzlich ins Pfarrheim Lützelburg einladen.

Tagesordnungspunkte:

1.

Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2.

Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte

3.

Totengedenken

4.

Grußworte (Bürgermeisterin, Vertreter des Kreisverbandes, Patenverein, Ortsvorsitzenden)

5.

Bericht des 1. Vorstandes

6.

Verlesen des Protokolls von 2021 (falls gewünscht)

7.

Kassenbericht des Schatzmeisters

8.

Bericht der Revisoren / Entlastung des Schatzmeister/Entlastung der Vorstandschaft

9.

Ehrungen

10.

Änderung Satzung

11.

Wünsche, Anträge, Verschiedenes

12.

Schlussworte und kameradschaftliches Beisammensein

Vorschläge und Anträge werden zur gültigen Entgegennahme und Bearbeitung durch die erste Vorsitzende bis spätestens 28.08.22 erbeten.

Änderung Satzung:

§ 7 Versammlung

2a) Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet zum Jahresende oder jeweils in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres statt.

NEU: Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt.

§ 7/2e) Beschlussfähig ist jede Versammlung, bei der mindestens zwanzig Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfähigkeit entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zur Beschlusserfassung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vereinsvermögen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit.

NEU: Beschlussfähig ist jede Versammlung die ordnungsgemäß geladen wurde. Bei der Beschlussfähigkeit entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zur Beschlussfassung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vereinsvermögen ist eine Mehrheit notwendig. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls einer Mehrheit.

§ 8 Vorstandschaft

Punkt 5. Mindestens 5 Beisitzer

NEU bis zu 5 Beisitzer

Ergänzung Punkt 6: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassier können das Amt des Schriftführers in Doppelfunktion ausführen.

§9 Wahlen

a) Die Vorstandschaft beruft bei notwendig werdenden Wahlen einen Wahlausschuss, der sich aus drei Vereinsmitgliedern zusammensetzt.

NEU: Die Vorstandschaft beruft bei notwendig werdenden Wahlen einen Wahlausschuss, der sich aus Gästen oder Vereinsmitgliedern zusammensetzt.

Silvia Müller
Gernot Keller
1. Vorsitzende
1. Vorstand