Laut Immissionsschutzgesetz ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu vermeiden. Die Ruhezeiten sind im Sommer von 22.00 bis 6.00 Uhr und im Winter von 22.00 bis 7.00 Uhr.
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft bitten wir Lärm (z. B. durch Rasenmähen) möglichst auch in der Mittagszeit zu vermeiden.