Laut Immissionsschutzgesetz ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu vermeiden.
Die Ruhezeiten sind im Sommer von 22:00 bis 6:00 Uhr und im Winter von 22:00 bis 7:00 Uhr.
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft bitten wir Lärm (z. B. durch Rasenmähen) möglichst auch in der Mittagszeit zu vermeiden.