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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 32/2025
Gemeinde Gablingen
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Nachrichten aus dem Rathaus

Ruhestörender Lärm in der Mittagszeit

Laut Immissionsschutzgesetz ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu vermeiden.

Die Ruhezeiten sind im Sommer von 22:00 bis 6:00 Uhr und im Winter von 22:00 bis 7:00 Uhr.

Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft bitten wir Lärm (z. B. durch Rasenmähen) möglichst auch in der Mittagszeit zu vermeiden.