2. Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gablingen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Einstellung des Verfahrens -
Der Gemeinderat der Gemeinde Gablingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2023 aufgrund des am 20.07.2022 vom Bund beschlossenen Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) eine Teiländerung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Gablingen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 wurde der Vorentwurf zur 2. Teil-Änderung des Flächennutzungsplans des Büros OPLA, Otto-Lindemeyer-Str. 15, 86152 Augsburg gebilligt und beschlossen, die vorzeitige Behördenbeteiligung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB während der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschl. 10. Juli 2023 durchzuführen.
Aufgrund der 6 km östlich der geplanten Konzentrationsfläche Windenergie befindlichen Antennenanlage des Bundesnachrichtendienstes und der daraus resultierenden Störungen zum Empfang von Funkwellen wurde der Ausweisung von Konzentrationsflächen widersprochen.
Aufgrund dieser Sachlage hat der Gemeinderat Gablingen am 25.07.2023 die Einstellung des Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen Windenergie im Flächennutzungsplan Gablingen beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht