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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 37/2025
Gemeinde Langweid
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Langweid a.Lech

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

Rathaus Langweid a.Lech,

Einwohnermeldeamt, Zimmer E12

Augsburger Str. 20, 86462 Langweid a.Lech

Telefon: 08230/8400-0

E-Mail: wahlen@langweid.de

Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 08:00-12:00 Uhr

Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr

Langweid a.Lech, 12.09.2025
Gilg, 1. Bürgermeister