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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 38/2022
Gemeinde Gablingen
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Holzlagerung im Gablinger Wald

Sehr geehrte Waldeigentümer*innen,

in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes ist die Lagerung von Holz nicht erlaubt.

Wir bitten die Waldeigentümer*innen, den Lagerplatz an der Holzgasse (gegenüber Brunnen 1) nicht zu verwenden. Sie können Ihr Holz am offiziellen Lagerplatz ca. 300 Meter weiter westlich ablegen.

Wir bitten um Beachtung und bedanken uns im Voraus.

Gablingen, 23.09.2022
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin