Teiländerung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Gablingen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie
Der Gemeinderat der Gemeinde Gablingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2023 aufgrund des am 20.07.2022 vom Bund beschlossenen Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) eine Teiländerung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Gablingen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie beschlossen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Mangel verfügbarer Flächen für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben.
Mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan soll eine sinnvolle Steuerung der hierfür in Frage kommenden Flächen für Windkraftanlagen auf kommunaler Ebene durchgeführt werden.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.