Titel Logo
Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 40/2022
Gemeinde Langweid
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

6. Änderung des Bebauungsplanes „Schmuttertalstraße Ost“ in Langweid a. Lech hier: Inkraftsetzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.09.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Schmuttertalstraße Ost“ in Langweid a. Lech als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Schmuttertalstraße Ost“ in Langweid a. Lech in Kraft.

Die Bebauungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung kann ab dem Tag des Inkrafttretens von jedermann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Langweid a. Lech – Bauverwaltung – eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und

4.

nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Langweid a. Lech, den 07.10.2022
Gemeinde Langweid a. Lech
G i l g
1. Bürgermeister