Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2025 beschlossen folgende Straßen mit Wirkung zum 06. Oktober 2025 gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu Ortsstraßen (Art. 46 Nr. 2) zu widmen:
Straßenname: Am Nachweg (neu gebautes Teilstück einschl. Straßenstich)
Straßenbestandsverzeichnis: Blatt-Nr. 86, Nr. des Straßenzuges: 82
Fl.Nr. 923, Gemarkung Gablingen
Anfangspunkt der zu widmenden Strecke:
Bisheriges Ende/Fortsetzung der Straße Am Nachweg ab der Ostgrenze der Grundstücke Fl.Nr. 925/18 und 925/11
Endpunkt der zu widmenden Strecke:
Einmündung in die Sternstraße an der Ostgrenze der Grundstücke Fl.Nr. 923/134 und 925/25, Länge der zu widmenden Strecke: 314 m und Straßenstich 22 m
Straßenname: Sternstraße (neu gebautes Teilstück)
Straßenbestandsverzeichnis: Blatt-Nr. 26
Nr. des Straßenzuges: 22
Fl.Nr. 922/2, Gemarkung Gablingen
Anfangspunkt der zu widmenden Strecke:
Bisheriges Ende/Fortsetzung der Sternstraße ab der Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 923/67
Endpunkt der zu widmenden Strecke:
Einmündung in den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 922 an der Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 925/25, Länge der zu widmenden Strecke: 59 m
Anmerkung: Das nun als Sternstraße ausgebaute Teilstück des Breitfeldweges wird eingezogen. Der Breitfeldweg beginnt nun an der Südgrenze der Sternstraße.
Straßenname: Pfarrer-Ledermann-Platz (neu gebaute Zu-/Abfahrt an der Südseite des Pf.-Ledermann-Platzes)
Straßenbestandsverzeichnis: Blatt-Nr. 86
Nr. des Straßenzuges: 82
Fl.Nr. 151/5, Gemarkung Gablingen
Anfangspunkt der zu widmenden Strecke:
Abzweigung von der Batzenhofer Straße Fl.Nr. 107/8 an der Südseite des Grundstücks Fl.Nr.107/7 und der Nordseite des Grundstücks Fl.Nr. 146/2
Endpunkt der zu widmenden Strecke:
An der Westseite des Grundstücks Fl.Nr. 150, Länge der zu widmenden Strecke: 64 m
Die Verfügungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Gablingen, Sekretariat eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.