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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 42/2023
Gemeinde Gablingen
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Erneute öffentliche Auslegung Einbeziehungssatzung

Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauter Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB.

Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gablingen hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 beschlossen, die Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen für die im Zusammenhang bebauter Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB „St. Floriansweg“ erneut auszulegen.

Mit der weiteren Ausarbeitung der Satzung wurde die Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung (OPLA), Otto-Lindenmeyer-Str. 15, 86153 Augsburg beauftragt.

Inhalt der Satzung ist die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Gablingen in den Zusammenhang bebauter Ortsteile für eine Wohnfläche. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung einschl. Ausgleichsfläche hat eine Gesamtgröße von ca. 1.400 qm, die zu überbauende Grundfläche beträgt max. 150 qm.

Gründe für die erneute öffentliche Auslegung ist die Neuberechnung und Überarbeitung des Hochwasserschutzgebietes HQ 100 und die daraus erfolgte Herausnahme der Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Gablingen.

Gem. § 4a Abs. 3 S. 2 und S. 3 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

Der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung „St. Floriansweg“ mit Planzeichnung und Begründung i. d. Fassung vom 10.10.2023 liegen in der Zeit vom

30. Oktober bis einschl. 15. November 2023

gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Rathaus aus.

Der Planentwurf mit Satzung kann im Rathaus, Bauamt (Zimmer 2.2 / DG), Rathausplatz 1, 86456 Gablingen von jedermann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung nicht berücksichtigt.

Die Öffentlichkeit wird hiervon unterrichtet.

Gablingen, denn 20.10.2023
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin