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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 42/2023
Gemeinde Gablingen
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Öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen zum Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm – Augsburg

Die Verfahrensunterlagen zum o.g. Projekt können während der Zeit

vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 10. November 2023

im Bauamt der Gemeinde Gablingen, Zimmer 2.3 (DG), Rathausplatz 1,

86456 Gablingen

zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Internetadresse der Regierung von Schwaben: www.regierung.schwaben.bayern.de

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
  • Die Regierung wird keine Empfangsbestätigungen ausstellen und wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Zulassungsverfahren werden diese nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgetragen werden.
  • Technische und fachliche Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahren. Weitergehende und vertiefende Prüfungen, etwa auch die Prüfung der Bedarfsfrage, werden Gegenstand nachfolgender Zulassungsverfahren sein.
  • Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollen nur bei den Städten, Märkten und Gemeinden oder bei der Regierung von Schwaben abgegeben werden.
  • Sofern Sie Ihre Stellungnahme auf elektronischem Wege abgeben wollen, übermitteln Sie diese bitte an: ROV_ABS_NBS_ULM_AUGSBURG@reg-schw.bayern.de
  • Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sich die Beteiligten damit einverstanden.
  • Die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Projektträgerin als möglicherweise planungsrelevanten Hinweise zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, werden wir die Stellungnahme anonymisiert weiterleiten; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
  • Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet.

Gablingen, 20.10.2023

Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin