Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2023 beschlossen folgende Straße mit Wirkung zum 01. November 2023 gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2) zu widmen:
Straßenname: Oberlehrer-Sommerer-Straße (neu gebautes Teilstück)
Straßenbestandsverzeichnis: Blatt-Nr. 36
Nr. des Straßenzuges: 32
Fl.Nrn. 1846/41, 1846/47, 1846/45, 1974/4, 1975, 2026/8
Gemarkung Gablingen
Anfangspunkt der zu widmenden Strecke: Fortsetzung der Oberlehrer-Sommerer-Straße ab der Südgrenze Fl.Nr. 1846/24
Endpunkt der zu widmenden Strecke: Einmündung in die Lützelburger Straße, Fl.Nr. 1959/1
Länge der zu widmenden Strecke: 195 m
Die Verfügung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Gablingen, Sekretariat eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Gablingen, den 27.10.2023