Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2022 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.
Die Grundstückseigentümer erhalten bis zum 19.12.2022 eine schriftliche Aufforderung den Zählerstand abzulesen.
Es besteht über das Bürgerserviceportal auf www.gablingen.de vom 20.12.2022 bis zum 08.01.2023 den Zählerstand online zu melden. Auf die Seite kommen Sie auch durch Scannen des QR-Codes.
Sie haben die Möglichkeit den Zählerstand oder die Antwortkarte mit Zählerstand wie folgt mitzuteilen:
| • | Bürgerserviceportal (www.gablingen.de oder beiliegendem QR-Code) |
| • | per e-Mail ( steueramt@gablingen.de ) |
| • | per Fax (08230/8901-40) |
| • | per Post |
| • | Einwurf Rathausbriefkasten |
Sollte der Zählerstand nicht bis zum 09.01.2023 (Bürgerserviceportal 08.01.2023) vorliegen muss der Verbrauch leider geschätzt werden.