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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 50/2025
Gemeinde Gablingen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ablesen der Wasseruhren

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2025 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.

Die Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung den Zählerstand abzulesen.

Es besteht über das Bürgerserviceportal auf www.gablingen.de vom 13.12.2025 bis zum 06.01.2026 den Zählerstand online zu melden. Auf die Seite kommen Sie auch durch Scannen des QR-Codes.

Sie haben die Möglichkeit den Zählerstand oder die Antwortkarte mit Zählerstand wie folgt mitzuteilen:

  • Bürgerserviceportal (www.gablingen.de oder beiliegendem QR-Code) bis 06.01.2026
  • per Post
  • Rathausbriefkasten
  • per e-Mail (steueramt@gablingen.de)
  • per Fax (08230/8901-40)

Sollte der Zählerstand nicht bis zum 06.01.2026 vorliegen muss der Verbrauch leider geschätzt werden.

Gablingen, 12.12.2025
Karina Ruf
1. Bürgermeisterin