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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 51/2022
Gemeinde Gablingen
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Ablesen Ablesebrief 2022 2-Bekannt

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2022 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.

Die Grundstückseigentümer haben eine schriftliche Aufforderung den Zählerstand abzulesen.

Es besteht über das Bürgerserviceportal auf www.gablingen.de vom 20.12.2022 bis zum 08.01.2023 den Zählerstand online zu melden. Auf die Seite kommen Sie auch durch Scannen des QR-Codes.

Sie haben die Möglichkeit den Zählerstand oder die Antwortkarte mit Zählerstand wie folgt mitzuteilen:

  • Bürgerserviceportal (www.gablingen.de oder beiliegendem QR-Code)
  • per e-Mail ( steueramt@gablingen.de )
  • per Fax (08230/8901-40)
  • per Post
  • Einwurf Rathausbriefkasten

Sollte der Zählerstand nicht bis zum 09.01.2023 (Bürgerserviceportal 08.01.2023) vorliegen muss der Verbrauch leider geschätzt werden.

Gablingen, 23.12.2022
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin