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Der Gemeindeanzeiger - Gablingen Langweid
Ausgabe 51/2024
Gemeinde Gablingen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ablesen der Wasseruhren

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2024 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.

Die Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung den Zählerstand abzulesen.

Es besteht über das Bürgerserviceportal auf www.gablingen.de vom 20.12.2024 bis zum 31.12.2024 den Zählerstand online zu melden. Auf die Seite kommen Sie auch durch Scannen des QR-Codes.

Sie haben die Möglichkeit den Zählerstand oder die Antwortkarte mit Zählerstand wie folgt mitzuteilen:

  • Bürgerserviceportal (www.gablingen.de oder beiliegendem QR-Code) bis 31.12.2024
  • per Post
  • Rathausbriefkasten
  • per e-Mail ( steueramt@gablingen.de )
  • per Fax (08230/8901-40)

Sollte der Zählerstand nicht bis zum 06.01.2025 vorliegen muss der Verbrauch leider geschätzt werden.

Gablingen, 20.12.2024

Karina Ruf
1. Bürgermeisterin