in der Dienstversammlung in Langweid, im Feuerwehrgerätehaus
am Freitag, den 03. März 2023 um 19.30 Uhr.
an alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der 1. Kommandant sowie ein weiterer Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
1. Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistende, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.