Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden zur 12. Gemeinderatssitzung recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong und den Zuhörer herzlich willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 10/2025 vom 06.11.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um die Aufnahme eines weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Beschluss: 11:0
Weiterhin informiert er, dass der TOP I.4. Allianz Region MainWerntal – Errichtung digitaler Infoterminals in den Gemeinden auf die nächste Sitzung vertagt wird.
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 15.01.2026 statt. Ebenso ist im März 2026 eine Grenzbegehung mit den Feldgeschworenen geplant.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Gemeindliches Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der AllianzWerntal – Hier Verlängerung
Der zeitliche Geltungsbereich für das gemeindliche Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der AllianzWerntal läuft zum 31.12.2025 aus. Das Gemeindliche Förderprogramm wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Vorfeld zur Kenntnisnahme zugestellt.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das dem Förderantrag zugrundeliegende Gebäude bzw. die dem Förderantrag zugrundeliegende Baulücke im Geltungsbereich liegen muss. Bei Antragstellung muss das Gebäude mindestens 12 Monate leer stehen und mindestens vor 50 Jahren errichtet worden sein. Von der Förderung ausgeschlossen ist der Ausbau und die Renovierung eines leerstehenden Geschosses, da es sich nicht um einen Leerstand im Sinne des Förderprogramms handelt.
Antragsberechtigt ist jede Person, die im Geltungsbereich Eigentümer oder Erwerber eines förderfähigen Anwesens bzw. einer förderfähigen Baulücke ist. Als Nachweis ist die Meldung mit Hauptwohnsitz vor Ort zu erbringen oder die schriftliche Erklärung des Eigentümers, dass dieser bereit ist, das Förderobjekt an den Anspruchsberechtigten zu verkaufen.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 30% der nachgewiesenen Sanierungskosten, maximal jedoch 10.000 Euro je Anwesen.
Der Antrag für die Förderung ist vor Beginn der Investition bei der Gemeinde zu stellen. Mit der Investition darf erst nach der Bewilligung durch die Gemeinde begonnen werden.
Die Verlängerung der Fördermaßnahme soll in der heutigen Sitzung beschlossen werden. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat Gössenheim folgenden
Beschluss:
Das Gemeindliche Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der Allianz MainWerntal soll zu den gleichen Bedingungen wie bisher um fünf Jahre, bis zum 31.12.2030, verlängert werden.
11 : 0
I.2. Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V. Gemünden – Förderbeitrag 2025
Die Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V., Gemünden, bittet mit Schreiben vom 25.11.2025 um eine finanzielle Unterstützung.
Bürgermeister Schäfer informiert, dass die Gemeinde Gössenheim Gründungsmitglied der Sozialstation St. Franziskus e.V., Gemünden, ist. Im letzten Jahr wurde keine Förderung gegeben. Zur Zeit werden 18 Personen der Gemeinde Gössenheim von der Caritas betreut. Aus diesem Grund schlägt Bürgermeister Schäfer vor, einen Förderbeitrag von 1,50 Euro pro Einwohner an die Sozialstation zu zahlen.
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt nach eingehender Diskussion, für das Jahr 2025 einen Förderbeitrag von 1,50 Euro pro Einwohner an die Sozialstation St. Franziskus e.V., Gemünden, zu zahlen.
Beschluss: 11 : 0
I.3. Kläranlage Gössenheim – Nachträgliche Genehmigung der Honorarrechnung für Ingenieurleistungen für den Verlängerungsantrag für die Mischwasserentlastungsanlage
Das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, wurde für die Prüfung der Verlängerung der gemeindlichen Kläranlage sowie für die Berechnung des Anschlusses der Gemeinde Gössenheim an die Kläranlage der Stadt Gemünden beauftragt (Beschluss vom 10.11.2022).
Nun liegt die Honorarrechnung des Ingenieurbüros vom 03.11.2025 für die Erstellung von Antragsunterlagen für den Verlängerungsantrag für die Mischwasserentlastungsanlage vor. Der Betrag von 17.524,24 Euro wurde von der Buchhaltung bereits beglichen. Die Rechnung ist vom Gemeinderat Gössenheim nachträglich zu genehmigen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim genehmigt die Honorarrechnung des Ingenieurbüros Jung GmbH, Kleinostheim, vom 03.11.2025 nachträglich für die erbrachten Ingenieurleistungen.
11 : 0
I.4. Allianz Region MainWerntal – Errichtung digitaler Infoterminals in den Gemeinden
Bürgermeister Schäfer erwartet zu diesem Tagesordnungspunkt noch Informationen. Deshalb wird der TOP auf die nächste Sitzung vertagt.
l.5. Wernbrücke Sachsenheim – Empfehlung für kurzfristige Sicherheitsmaßnahmen
Die Brücke über die Wern im Ortsteil Sachsenheim zeigt erhebliche Schäden. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Brückenwerks sind massiv beeinträchtigt.
Der Gesamtzustand der Brücke erfordert eine grundhafte Instandsetzung oder Teilerneuerung. Die Wirtschaftlichkeit hierzu wird kritisch bewertet und ist zu prüfen. Alternativ ist ein Ersatzneubau erforderlich. Zur Sicherstellung einer eingeschränkten Nutzung bis zur Entscheidungsfindung werden zur Aufrechterhaltung der Nutzung Sofortmaßnahmen erforderlich. Der Gemeinderat Gössenheim hatte das Büro Hochreither Vorndran Ingenieurgesellschaft mbH, Würzburg, mit der fachtechnischen Bewertung beauftragt. Langfristig ist ein Neubau der Brücke bis 2029/2030 zu realisieren.
Es werden die folgenden Kurzfristmaßnahmen empfohlen:
Traglastbeschränkung:
Nutzungsbeschränkung auf 7, 5 t mit entsprechender Beschilderung (Achtung: Rettungsplan für Umfahrung aufstellen)
Einschränkung Fahrbahnbreite:
3,5 m zur Vermeidung Gegenverkehr; (wirkungsvolle seitliche Begrenzung; z. B. Leitschwelle mit Sichtzeichen oder passive Schutzwand)
Geländer:
Erneuerung der stark korrodierten Pfostenfußbereiche; Flächige Nachrüstung eines tragsicheren Stahlnetzes als Absturzsicherung; Abstandssicherung für Fahrradfahrer (siehe Einschränkung Fahrbahnbreite)
Gemeinderat Erich Fenn schlägt vor, zunächst in einer Bürgerversammlung in Sachsenheim über den Zustand der Brücke zu informieren, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden.
Im Gemeinderat wird ausführlich über die einzelnen Sofortmaßnahmen diskutiert. Einige Gemeinderatsmitglieder weisen darauf hin, dass die Landwirtschaft auf die Brücke angewiesen ist. Eine Fahrbahnverengung würde Risiken für Fußgänger und Radfahrer schaffen. Andere Gemeinderatsmitglieder geben zu bedenken, dass die Sicherheit gewährleistet werden muss und die Haftung im Falle eines Unfalls bei der Gemeinde liegt.
Einige Gemeinderäte plädieren für eine Bürgerversammlung in Sachsenheim, bei der umfassend informiert werden soll. Andere halten einen sofortigen Beschluss für notwendig, da die praktische Umsetzung erst im Frühjahr möglich ist, sobald Angebote vorliegen. Schließlich fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die vom Ingenieurbüro HV Ingenieurgesellschaft mbH, Würzburg, empfohlenen kurzfristigen Sicherheitsmaßnahmen sollen in die Wege geleitet werden.
8 : 3
l.6. Asphaltarbeiten wegen Kopflöcher für Sanierung Wasserleitung
Die Gemeinde Gössenheim hat punktuelle Asphaltarbeiten wegen der Sanierung der Wasserleitung durchführen lassen. Es wurden mehrere Leckagen behoben und Reparaturen an defekten Hydranten vorgenommen, wodurch rund 20 Kubikmeter Wasser pro Tag eingespart werden. Von der Firma MK Grümbel, Gössenheim, liegt dazu die Rechnung vom 03.12.2025 zur Genehmigung vor.
Der Gemeinderat Gössenheim genehmigt die Rechnung der Firma MK Grümbel Gössenheim vom 03.12.2025 mit dem Gesamtbetrag von 10.445,72 Euro.
Beschluss: 11 : 0
I.7. Informationen des Bürgermeisters
I.7.a) Netzentwicklungsplan Strom
Bürgermeister Schäfer informiert über das E-Mail vom 11.12.2025 vom Landratsamt Main-Spessart. Der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) wurde veröffentlicht. Die bisherigen Planungen und auch die Trassenverläufe für die DC 41/DC 42 werden auf „Null gesetzt“, d.h. die Umsetzung der Trassen sollen nun als Freileitung und nicht als Erdkabel erfolgen.
I.8. Verschiedenes
I.8.a) Regionalbudget der ILE MainWerntal
Das Regionalbudget der ILE MainWerntal soll veröffentlicht werden, damit Projektideen bei der ILE durch Personen, Vereine oder Interessensgruppen zur Beantragung von Förderungen eingereicht werden können.
I.8.b) Vertrag „Christbaum-Klug“
Ein Gemeinderat regt an, mit der Fa. Christbaum Klug GbR, Mittelsinn, zum weiteren Vorgehen des aktuellen Vertrages zur Pachtung der Nadelholz-Kulturen in Sachsenheim nochmals ein Gespräch zu führen, da der Vertrag 2026 ausläuft.
I.8.c) Oberer Weg am Waldrand, Lage „Struth“ in Sachsenheim
Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass der Weg am Waldrand von vorhandenem Baumschnitt zu befreien ist.
I.8.d) Abbau der Zäune von Privatwaldbesitzern
Privatwaldbesitzer sollen über das Mitteilungsblatt darauf hingewiesen werden, dass marode Zäune abzubauen sind, um Verletzungen des Wildes durch diese zu vermeiden.
Ende der öffentlichen Sitzung