Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kommunalwahl in Bayern am 08.03.2026 - Informationen zur Briefwahl

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Gemeinden Gössenheim, Gräfendorf und Karsbach.

Am 08.März 2026 findet die Kommunalwahl in Bayern statt, hier werden neben dem Gemeinderat und Bürgermeister/Bürgermeisterin auch der Landrat/Landrätin sowie Kreistag gewählt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Informationen geben, wie Sie die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben können.

Eingangs bitte unbedingt beachten

Da wir selbst die Stimmzettel erst Mitte Februar erhalten, kann die Versendung der Briefwahlunterlagen durch uns auch erst frühestens Mitte Februar erfolgen.

Die Wahl-Benachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden

ab dem 26.Januar 2026

an die Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versendet.

Ab erhalt der Wahlbenachrichtigung können sie gerne ihren Antrag auf Briefwahlunterlagen bei uns beantragen.

Welche Möglichkeiten für die Beantragung gibt es?

Möglichkeit 1: Im Internet

Der Online-Antrag über unseren IT-Dienstleister ermöglicht Ihnen die komfortable und schnelle Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet.

Ab Montag, den 26.01.2026 bis Dienstag, den 03.03.2026 haben sie unter nachholenden Link die Möglichkeit.

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vggemuendenmain/bsp_ewo_briefwahl/#/

Tipp: Noch einfacher erreichen Sie das Online-Antragsverfahren über den personalisierten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Durch das Einscannen des QR-Codes mit Hilfe der Kamera eines Smartphones gelangen Sie direkt auf die Antragsseite. Hier müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum und – bei Bedarf – eine abweichende Versandanschrift für Wahlschein und Briefwahlunterlagen erfassen. Dies spart Zeit, umgeht die lästige Eingabe der persönlichen Daten über das Smartphone und verringert gleichermaßen Erfassungsfehler.

Möglichkeit 2: Über den „Antragsvordruck Briefwahl“ auf der Wahlbenachrichtigung (Rückseite)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Gemeinde einwerfen.

Möglichkeit 3: Per formlosen Antrag per E-Mail, Post oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  1. Per E-Mail an: wahlamt@vgem-gemuenden.bayern.de
  2. Per Fax an 09351 9724-50
  3. Per Post an

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

Frankfurter Straße 4a

97737 Gemünden a. Main

Möglichkeit 4: Durch persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich.

Achtung:

Eine rein telefonische Beantragung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen leider nicht möglich.

Noch ein wichtiger Hinweis in eigener Sache

Um den Ablauf der Wahl möglichst reibungslos zu gestalten, bitten wir deshalb darum, Anträge auf Briefwahl möglichst online oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu stellen und von einer Abholung der Unterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft abzusehen, da wir eine große Anzahl von Briefwahlanträgen erwarten und diese in kürzester Zeit bearbeitet werden.

Weiter würden wir uns freuen,

wenn sie sich entschieden haben, Briefwahlunterlagen zu beantragen, diese nicht nur für die Hauptwahl am 08.03.2026, sondern auch für eine mögliche Stichwahl am 22.03.2026 zu tun.

Die Unterlagen werden ihnen nach einer einmaligen Beantragung vor der Hauptwahl am 08.03.2026 automatisch bei einer möglichen Stichwahl übersandt.