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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Gemeinde Gössenheim - Schulverband Bachgrund

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Bachgrund für das Jahr 2024

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Bachgrund hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 11.03.2024 bis 18.03.2024 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.02.2024, Az.: 21-027.0.20-24, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekanntgegeben:

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Bachgrund

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

160.500 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

25.000 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 126.110 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 82 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.537,93 Euro festgesetzt.

4. Die Verwaltungsumlage teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf:

Gemeinde Gössenheim

27 Verbandsschüler

41.524 Euro

Gemeinde Karsbach

55 Verbandsschüler

84.586 Euro

Gesamtumlage

82 Verbandsschüler

126.110 Euro

5. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 26.750 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemünden, den 28.02.2024
Schulverband Bachgrund (Siegel)
gez.
Martin Göbel
Schulverbandsvorsitzender