des Schulverbandes Saaletal für das Jahr 2024
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Saaletal hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 11.03.2024 bis 18.03.2024 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.02.2024, Az: 21-027.0.29-23, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekanntgegeben:
des Schulverbandes Saaletal
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 214.920 Euro | und |
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 30.000 Euro |
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| ab. |
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr auf 133.220 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober des Vorjahres auf 50 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.664,40 Euro festgesetzt. |
| 4. | Die Verwaltungsumlage teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf: |
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| Gemeinde Gräfendorf | 37 Verbandsschüler | 98.582,80 Euro |
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| Stadt Gemünden a. Main | 13 Verbandsschüler | 34.637,20 Euro |
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| Gesamtumlage | 50 Verbandsschüler | 133.220,00 Euro |
| 5. | Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 35.820 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.