Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 11.03.2024 bis 18.04.2024 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.02.2024, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekannt gegeben:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
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| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit. | 1.041.760 Euro |
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| und |
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| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 50.000 Euro |
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| ab. |
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verwaltungsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 916.290 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen (Verwaltungsumlage). | ||
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 4.153 Einwohner festgesetzt. | ||
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 220,6333 Euro festgesetzt. | ||
| 4. | Die Verwaltungsumlage teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf: | ||
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| Gemeinde Gössenheim | 1.098 Einwohner | 242.255 Euro |
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| Gemeinde Gräfendorf | 1.329 Einwohner | 293.222 Euro |
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| Gemeinde Karsbach | 1.726 Einwohner | 380.813 Euro |
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| Gesamtumlage | 4.153 Einwohner | 916.290 Euro |
| 5. | Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 173.626 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.