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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf

Die Gemeinden Burgsinn, Mittelsinn, Obersinn, Aura und Gräfendorf sind seit kurzem sog. „Wolfsgebiete im Sinne des Schadenausgleichs“, das heißt, nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen angemessene und zumutbare Präventionsmaßnahmen im Sinne eines Grundschutzes (d.h. Zäune in entsprechender Höhe und Ausführung) ergriffen worden sein, um bei Schäden durch Wölfe Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen zu können. Die Übergangsfrist für die genannten Gemeinden endet am 31.01.2025. Die neue Einstufung ergibt sich aus der dauerhaften Ansiedlung von Wölfen in der Rhön.

In Gemeinden außerhalb dieser Gebiete sind die Ausgleichszahlungen nicht an eine vorherige Prävention gebunden.

Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt, Frau Bettina Bötsch, Tel.: 09353/7908-1050.

Gemeinde Gräfendorf
Johannes Wagenpfahl
1. Bürgermeister