1. Öffentliche Sitzung
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 3. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 2/2025 vom 20.03.2025 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
1.1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
Die Beitragssätze in der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gräfendorf wurden turnusgemäß neu kalkuliert und müssen angepasst werden, da die Gemeinde verpflichtet ist, hier kostendeckend zu arbeiten
Die nachstehende Satzungsänderung beruht auf den Berechnungen des externen Büros „Kommunale Transparenz pro fide GmbH“, Würzburg. Die Zahlen wurden auf Grundlage der Einnahmen und Ausgaben der letzten vier Jahre kalkuliert. Bisher lag die Gebühr bei 3,08 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers – die neue Gebühr liegt bei 3,61 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Der Entwurf der dritten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gräfendorf (BGS-WAS) wurde durch die Verwaltung entsprechend vorbereitet. Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gräfendorf folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Dritte Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Gräfendorf
vom 24.04.2025
§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,61 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten dritten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gräfendorf (BGS-WAS) zu. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.
12 : 0
1.2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Die Beitragssätze in der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Gräfendorf wurden neu kalkuliert und müssen angepasst werden, da die Gemeinde verpflichtet ist, hier kostendeckend zu arbeiten. Bei dieser Kalkulation mussten die Kosten für die vergangene Kanalsanierung mit einbezogen werden.
Die nachstehende Satzungsänderung beruht auf den Berechnungen des externen Büros „Kommunale Transparenz pro fide GmbH“, Würzburg. Die Zahlen wurden auf Grundlage der Einnahmen und Ausgaben der letzten vier Jahre kalkuliert. Bisher lag die Gebühr bei 1,66 € pro Kubikmeter Abwasser – die neue Gebühr liegt bei 3,57 € pro Kubikmeter Abwasser.
Der Entwurf der zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gräfendorf (BGS-EWS) wurde durch die Verwaltung entsprechend vorbereitet. Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gräfendorf folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Zweite Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der Gemeinde Gräfendorf
vom 24.04.2025
§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,57 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gräfendorf (BGS-EWS) zu. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.
12 : 0
1.3. Verlegung eines Glasfaserkabels über das gemeindliche Grundstück, Fl.Nr. 177, Gemarkung Schonderfeld zum Digitalfunk BOS-Standort, Fl.Nr. 177/1, Gemarkung Schonderfeld
Auf dem Funkmast auf dem Grundstück Fl.Nr. 177/1, betreibt der Freistaat Bayern einen Digitalfunk BOS-Standort. Das ist für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) im Einsatzfall ein Einsatzmittel, dass zuverlässig und mit hoher Verfügbarkeit den Einsatzkräften zur Kommunikation dient. Dieser Standort soll mit Glasfaser angebunden werden. Hierfür soll aus der in der Nähe befindlichen Hauptleitung ein Anschluss geführt werden. Dazu müssen ca. 14 m Leerrohr mit Kabeltrasse durch das gemeindliche Grundstück, Fl.Nr. 177, Gemarkung Schonderfeld zu dem Anbindungsschacht verlegt werden. Dem Gemeinderat wird ein Lageplan aufgezeigt. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt dem Antrag auf Verlegung eines Leerrohrs für eine Glasfaserverkabelung in das gemeindliche Grundstück, Fl.Nr. 177, Gemarkung Schonderfeld, wie in dem vorgelegten Plan aufgezeigt, unter den Voraussetzungen zu, dass eine Grunddienstbarkeit eingetragen und die Kabelverlegung fachgerecht ausgeführt wird. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
12 : 0
1.4. Anliegen aus den Bürgerversammlungen 2025
Im März/April fanden in den Ortsteilen der Gemeinde Gräfendorf die Bürgerversammlungen statt. Die Anliegen werden dem Gemeinderat aufgezeigt:
| Weickersgrüben: | |
| - | Der Seitenstreifen zwischen Klappermühle und Kinderspielplatz soll abgezogen und neu geschottert werden. |
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| Dies wird von den Mitarbeitern des Bauhofes erledigt. |
| - | Die Gemeinde soll sich um die Ausweisung weiterer Bauplätze Gedanken machen, da die 4 jetzt in Entstehung befindlichen Bauplätze bald vergeben sind. |
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| Nachdem jetzt den Bürgern vier Bauplätze zur Verfügung stehen, wird zunächst der Abverkauf dieser Bauplätze abgewartet. |
| Gräfendorf: | |
| - | In der Bürgerversammlung wurde vorgetragen, dass der Kirchturm der neuen Schutzengelkirche saniert werden muss. Nach einem vorliegenden Gutachten werden die Kosten auf 532.000 Euro geschätzt. Es wird nun geprüft, ob dieser Kirchturm abgerissen werden kann und stattdessen der Kirchturm der alten Schutzengelkirche saniert und dort die Glocken untergebracht werden können und somit die Funktion des neuen Kirchturms auf den alten Kirchturm übertragen werden kann. Die Kosten für den Abriss des neuen sowie die Sanierung des alten Kirchturms werden auf ca. 350.000 Euro geschätzt. |
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| Die in der Bürgerversammlung anwesenden Bürger erklären sich mit einem Abriss des Betonkirchturms an der neuen Schutzengelkirche einverstanden, sofern der Turm der alten Schutzengelkirche statisch ertüchtigt werden kann und das Geläut dorthin zur Nutzung eingebaut wird. |
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| Die Maßnahme wird derzeit von Seiten der Kath. Kirche überprüft. |
| Michelau | |
| - | Der Wasserdruck in den WC-Anlagen der alten Schule ist zu gering. |
| - | Eine aufgefrorene Wasserleitung für den Außenhahn soll repariert werden. |
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| Diese beiden Anliegen werden seitens der Fa. Heizungsbau Jürgen Brönner überprüft. |
| - | Es wird eine Grüngutsammelstelle im Friedhof gewünscht. |
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| Dies wird seitens des Gemeinderates abgelehnt. Im Friedhof Gräfendorf besteht zwar eine solche Grüngutsammelstelle, die jedoch ebenfalls abgebaut werden soll. Leider wird in dieser Sammelstelle alles von kompletten Gestecken, Kerzen und Sonstiges entsorgt, sodass die Mitarbeiter des Bauhofes mühevoll diese Gegenstände heraussortieren müssen. Dies ist nicht tragbar. Die Bürger werden gebeten, ihren Abfall entsprechend mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen. |
| - | Die Ausweichbuchten an der Ortsverbindungsstraße nach Neutzenbrunn sind neu aufzuschottern. |
| - | Bei den Büschen im Bereich des Kinderspielplatzes soll der Bauhof die dicken Äste ausschneiden. |
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| Diese Maßnahmen werden von den Mitarbeitern des Bauhofes erledigt. |
| - | An der Grotte ist ein Baumstumpf zurückzuschneiden. Dies wurde bereits von den Mitarbeitern des Bauhofes erledigt. |
| Schonderfeld | |
| - | Der Wirtschaftsweg nach Wolfsmünster ist beim ersten Wasserdurchlass unterspült. Eine Überprüfung durch die Mitarbeiter des Bauhofes ergab, dass der dort befindliche Kanal defekt war. Der Schaden wurde beseitigt. |
| - | Die Waldwege sollen nach Durchforstungsmaßnahmen vom Rückeunternehmen wieder in ordentlichen Zustand versetzt werden (Reinigung der Wege). Hierfür wird Sorge getragen. |
| Wolfsmünster | |
| - | Die beiden fehlenden Spielgeräte am Spielplatz sollen zeitnah installiert werden. Dies wurde bereits von den Mitarbeitern des Bauhofes erledigt. |
| - | Die neu geteerte Straße zwischen den Anwesen Pernitschka und Kippes weißt starke Risse auf. Hier soll im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert werden. Dies wurde überprüft. Eine Ausbesserung war nicht vonnöten. |
1.5. Verschiedenes
1.5.1. Faunistische Kartierungsarbeiten im Gemeindegebiet Gräfendorf
Die DB InfraGO AG plant, in den nächsten Jahren im Bereich der Gemeinde Gräfendorf für den Artenschutz relevante Eingriffe durchzuführen. Aus diesem Grunde beauftragten sie das Büro FABION mit einer artenschutzrechtlichen Kartierung (u.a. zur Avifaune, Amphibien, Reptilien, Fledermäusen usw.) dieses Bereiches, die derzeit durchgeführt wird. Markierungen erfolgen mit rot/weißen Bändern u.ä. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1.5.2. Nächste Gemeinderatssitzung Gräfendorf
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die nächste Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Mittwoch, den 28.05.2025 stattfindet.
1.5.3. Friedhof Schonderfeld
Es wird vorgetragen, dass der zurückgelassene Baumstumpf im Friedhof Schonderfeld noch entfernt werden muss. Dies wird erledigt.
1.5.4. Bauliche Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus Schonderfeld
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schonderfeld kleinere bauliche Maßnahmen am Feuerwehrhaus Schonderfeld planen. Die Arbeiten würden seitens des Vereins erledigt werden. Für die Materialkosten wird ein Zuschussantrag an die Gemeinde gestellt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und steht dem positiv gegenüber.
Ende der öffentlichen Sitzung