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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach - Niederschrift zur Gemeinderatssitzung Karsbach Nr. 5/2025 vom 23.04.2025

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie zwei Zuhörer. Der Gemeinderat Jürgen Finger hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt und die Gemeinderätin Stefanie Försch kommt aus dienstlichen Gründen etwas später.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2025 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1.

Bauantrag; Abriss eines Obergeschosses und Errichtung eines neuen Obergeschosses zu Wohnzwecken, Weyersfelder Straße 15a, 97783 Karsbach, Ortsteil Weyersfeld

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 27.03.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 3/2025 „Abriss eines Obergeschosses und Errichtung eines neuen Obergeschosses zu Wohnzwecken“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.Nr. 33, Weyersfelder Straße 15a, Gemarkung Weyersfeld, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – hiernach ist geplant das bestehende Satteldach abzureißen und durch ein neues Pultdach, analog zum bestehenden Wohnhaus, zu errichten. Durch diese Abbruch- sowie Umbaumaßnahmen wird die gesamte Höheneinstellung deutlich reduziert und es entsteht eine Erweiterung des Wohnraums. Die Außenmaße des Gebäudes bleiben unverändert. Demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt und die Planung fügt sich in die umliegende Ortsbebauung ein.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Abriss eines Obergeschosses und Errichtung eines neuen Obergeschosses zu Wohnzwecken“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

Ab diesen TOP ist Gemeinderätin Stefanie Försch anwesend.

I.2.

Bauantrag; Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Weinbergstraße 18, 97783 Karsbach, Ortsteil Weyersfeld

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 23.03.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 2/2025 „Tekturantrag zum Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage“ eingegangen ist. Der ursprüngliche Bauantrag zum geplanten Neubau wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 behandelt, befürwortet und schlussendlich vom Landratsamt Main-Spessart genehmigt. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die schon erteilten Befreiungen bzgl. der „Dachneigung“, der „Traufhöhe“ sowie die „Höhe der Garage“ hingewiesen. Nachdem nun eine Änderung der Höheneinstellung des Bauvorhabens vorliegt, musste ein Tekturantrag eingereicht werden.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 323/9, Weinbergstraße 18, Gemarkung Weyersfeld liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bei den Hofweinbergen II, 1. Änderung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die bereits genehmigte Befreiung zur Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 36cm kann nicht eingehalten werden, da die Gründung der ursprünglich geplanten Kellersohle aufgrund von vollflächigem Felsen nicht eingehalten werden kann. Das Wohnhaus muss daher um 45cm höher eingestellt werden, um die Entwässerungsleitungen unter der Kellersohle noch fachgerecht verlegen zu können. Die zulässige Traufhöhe wird dadurch im Mittel um 81cm überschritten. Auch die Höheneinstellung der Garage wird demnach um weitere 45cm, also um insgesamt 1,28m, überschritten. Dennoch handelt es sich bei der Garage weiterhin um eine zulässige Grenzgarage im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 2/2025 „Tekturantrag zum Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage (Änderung der Höheneinstellung)“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0

I.3.

Neuregelung für die Übernahme der Wasser- und Kanalgebühren für die Sport- und Schützenvereine (Wirtschaftsbetriebe) in der Gemeinde Karsbach

In der Gemeinde Karsbach erhalten die Obst- und Gartenbauvereine einen jährlichen Zuschuss von 500 € und die Musikvereine von 250 €. Den Sportvereinen und dem Schützenverein wurden in der Vergangenheit die Trinkwasser- und Abwassergebühren als Zuschuss nicht in Rechnung gestellt.

Nachdem nun die Verbesserungsbeiträge wegen der neuen Kläranlage anstehen, wird empfohlen, zukünftig diese Regelung nicht mehr anzuwenden, sondern Abrechnungsbescheide zu erlassen und die Einnahmen zu erheben. Im Gegenzug kann man einen finanziellen jährlichen Zuschuss auszahlen.

Anhand einer Aufstellung werden die Verbrauchszahlen der vergangenen Jahre dargestellt. Dabei wird ersichtlich, dass in diesen Jahren teilweise unterschiedliche Mengen benötigt wurden. Beim Schützenverein entstand ein höherer Wasserverbrauch wegen den Reinigungsarbeiten bei dem Unwetter 2024. Beim FC Karsbach sind unterschiedliche Verbrauchsmengen wegen der Bewässerung des Sportplatzes zu verzeichnen. In der Modellberechnung wurde ein Wasserverbrauch von 100 Kubikmeter angenommen. Mit den neuen Gebühren ergäbe sich ein Zuschussbetrag von 542,35 €.

In der Beratung wird herausgestellt, dass der Trinkwasserbedarf durch mehr Mannschaften und mehr Aktivitäten höher ist und dies auch dementsprechend zukünftig berücksichtigt werden sollte. Umgekehrt wird auch hinterfragt, ob die Sportplatzbewässerung noch zeitgemäß sei und ein Einbau einer Wasserzisterne den Trinkwasserbedarf reduzieren würden.

Nach einer ausführlich geführten Diskussion, entscheidet sich der Gemeinderat Karsbach dafür, rückwirkend ab dem 01. Januar 2025 die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser und Abwasser den vier Ortsvereinen per Bescheid in Rechnung zu stellen und einzuheben. Im Gegenzug erhalten sie auf Grundlage des durchschnittlichen Wasserverbrauchs einen finanziellen jährlichen Zuschuss.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach beschließt, den FC Germania Karsbach mit

850 €/Jahr, den SV Heßdorf mit 650 €/Jahr, den KKSV Höllrich und den

SV Weyersfeld mit jeweils 500 €/Jahr zu fördern.

12 : 0

I.4.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Die nachstehende Satzungsänderung beruht auf den Berechnungen des externen Büros „Kommunale Transparenz pro fide GmbH“, Würzburg. Die Zahlen wurden auf Grundlage der Einnahmen und Ausgaben der letzten vier Jahre kalkuliert. Bisher lag die Gebühr bei 2,79 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers – die neue Gebühr liegt bei 1,81 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Bei der letzten Kalkulation vor vier Jahren wurde noch ein jährlicher Fehlbetrag aus der Vorperiode von 23.670 € berücksichtigt. In dem vierjährigen Abrechnungszeitraum sind deutlich geringere Aufwendungen im Trinkwasserbereich entstanden, so dass für die kommende Abrechnungsperiode ein jährlicher Überschussbetrag von 23.560 € einzurechnen ist. Dadurch ergibt sich eine deutliche Reduzierung gegenüber der bisherigen Gebühr.

Der Entwurf der dritten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Karsbach (BGS-WAS) wurde durch die Verwaltung entsprechend vorbereitet. Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

Dritte Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Karsbach

vom 23.04.2025

§ 1

§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,81 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der vorgelegten dritten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Karsbach (BGS-WAS) zu. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

12 : 0

I.5.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Die nachstehende Satzungsänderung beruht auf den Berechnungen des externen Büros „Kommunale Transparenz pro fide GmbH“, Würzburg. Die Zahlen wurden auf Grundlage der Einnahmen und Ausgaben der letzten vier Jahre kalkuliert. Bisher lag die Gebühr bei 2,88 € pro Kubikmeter Abwasser – die neue Gebühr liegt bei 2,99 € pro Kubikmeter Abwasser.

Bei der letzten Kalkulation vor vier Jahren wurde ein hälftiger Fehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von 39.955 € jährlich eingerechnet. Der zweite Teil ist nun für die kommenden vier Jahre zu berechnen. Mit Abschluss der tatsächlichen Aufwendungen im Abwasserbereich ergibt sich für den zukünftigen Kalkulationszeitraum ein Betrag von 2,99 € je Kubikmeter.

Der Entwurf der zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karsbach (BGS-EWS) wurde durch die Verwaltung entsprechend vorbereitet. Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

Zweite Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Karsbach

vom 23.04.2025

§ 1

§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,99 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der vorgelegten zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karsbach (BGS-EWS) zu. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

12 : 0

I.6.

Kauf eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof

Nachdem das aktuelle Bauhoffahrzeug, Mitsubishi L200, bereits über 20 Jahre ist und der TÜV im November 2025 abläuft, ist damit zu rechnen, dass ein neues Fahrzeug für den gemeindlichen Bauhof benötigt wird. In Absprache mit den Bauhofmitarbeitern wird empfohlen, dass das neue Fahrzeug eine geschlossene Ladefläche mit einer Tiefe von 2,0 m haben sollte und ein Allradfahrzeug speziell wegen dem Winterdienst sinnvoll wäre.

Derzeit liegen zwei Angebote von einem Kastenwagen und einem Transporter vor. Ein weiteres Angebot wird noch eingeholt.

Der Ford Transit Connect, Kastenwagen L2, wäre eine Option. Dieser könnte zusätzlich mit einer Anhängervorrichtung versehen werden. Ein Angebot der Firma Brückler, Karlstadt, liegt bereits vor.

Als Alternative wäre ein Volkswagen T6.1 Transporter möglich. Dieser hätte eine dreier-Sitzbank und wäre standartmäßig mit einem Regal ausgestattet. Hier liegt ein Angebot der Firma Grampp, Karlstadt, vor.

Der Gemeinderat Karsbach tauscht sich über die verschiedenen Möglichkeiten aus. Neben den bereits vorgestellten Varianten sollte man auch ein E-Auto in Erwägung ziehen. Hier sollen weitere Informationen eingeholt werden.

Als Farbe könnte man sich durchaus weiß mit dem Gemeinde Wappen und orangen Streifen vorstellen.

I.7.

Verschiedenes

I.7.1.

Nächste Sitzungstermine

Für die nächsten Sitzungen ist der Donnerstag, 22.05.2025, 19.00 Uhr sowie der Donnerstag, 05.06.2025 bzw. als Alternative Dienstag, 27.05.2025 geplant.

Weitere Wortmeldungen gab es keine.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.12 Uhr