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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach vom 23.04.2025

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende

Dritte Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Karsbach
vom 23.04.2025

§ 1

§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,81 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Karsbach, 23.04.2025
Gemeinde Karsbach

gez.
Martin Göbel
1. Bürgermeister