Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach vom 23.04.2025
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende
Dritte Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Karsbach
vom 23.04.2025
§ 1
§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,81 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Karsbach, 23.04.2025
Gemeinde Karsbach
gez.
Martin Göbel
1. Bürgermeister