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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende

Zweite Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Karsbach

vom 23.04.2025

§ 1

§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,99 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Karsbach, 23.04.2025

Gemeinde Karsbach
gez.
Martin Göbel
1. Bürgermeister