Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende
Zweite Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der Gemeinde Karsbach
vom 23.04.2025
§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,99 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.