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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 6/2026 vom 21.04.2026

I. Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Schmelz als Geschäftsstellenleiter der VG, Herrn Hammer vom Beratungskontor, Frau Heim als Schriftführerin, Herr Hussong von der Presse sowie 20 Zuhörer. Gemeinderat Jürgen Finger hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2026 wurde dem Gemeinderat Karsbach heute vor der Sitzung übergeben. Das Protokoll Nr. 5/2026 wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugesandt. Zu beiden Protokollen werden keine Einwände erhoben und sie gelten somit als genehmigt.

Vor Beginn der Tagesordnung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme zwei zusätzlicher Tagesordnungspunkte:

I.6.a. Bauantrag, Abriss eines Nebengebäudes und Neubau einer Garage, Hauptstraße 8, 97783 Karsbach

I.6.b. Barrierefreier Zugang zum Friedhof in Heßdorf

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme der genannten Tagesordnungspunkte zu.

12 : 0

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Karsbach (VES-EWS)

Bürgermeister Martin Göbel verweist darauf, dass die zwei Bürgerversammlungen sehr gut besucht waren und das Thema für die Verbesserungsbeiträge für den Neubau der Kläranlage und des Regenrückhaltebeckens sowie die Berechnung ausführlich vorgestellt wurden.

Allerdings haben nun einige Gewerbetreibenden der Gemeinde Karsbach eine Eingabe an sämtliche Gemeinderäte verteilt, in der unter anderem die Berechnung für die Verbesserungsbeiträge in Frage gestellt wurde. Sie sehen eine zu starke Belastung für die Gewerbeflächen, weil in der Regel hohe Geschossflächenzahlen ermittelt wurden, die im Vergleich zum tatsächlichen Wasserverbrauch unverhältnismäßig seien.

Die Gemeinde Karsbach muss die gesetzlichen Regularien einhalten und die beitragsrechtlichen Vorgaben umsetzen. Aus diesem Grund wurde das Büro KdP mit der Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen beauftragt. Für die Kalkulation und rechtliche Würdigung hat man das Satzungsbüro Hammer beauftragt.

Im Trinkwasser- und Abwasserbereich muss man die Finanzierung durch Gebühren und Beiträge unterscheiden. Die laufend anfallenden Kosten wie z.B. Energie-, Material- und Reparaturkosten oder Personalaufwand sind über Gebühren abzurechnen und werden zu 100 % von den tatsächlich einleitenden Grundstücken bezahlt. Investitionskosten wie z.B. der jetzige Neubau des Regenrückhaltebeckens und der Kläranlage können über sogenannte Verbesserungsbeiträge und der Abwassergebühr finanziert werden. Um rechtssichere Verbesserungsbeiträge einheben zu können, hat die Gemeinde Karsbach zwei Fachbüros beauftragt, damit bei voraussichtlichen Widersprüchen bzw. Klageverfahren rechtssichere Beitragsbescheide von der Gemeinde Karsbach erstellt werden können.

Bei der nun vorliegenden Berechnungsgrundlage sind die Grundstücks- und Geschossflächen, die nach den Anhörterminen vereinzelt noch angepasst wurden, die Grundlage für die Kalkulation.

Bürgermeister Göbel stellt klar, dass es nicht die Absicht des Gemeinderates oder des Bürgermeisters ist, dass Gewerbetreibende benachteiligt werden und einfach höhere Verbesserungsbeiträge bezahlen sollen. Bei größeren Investitionen sollen die Aufwendungen in der Masse auf alle angeschlossenen Grundstücke verteilt werden, für die auch die mögliche höhere Nutzungsmöglichkeit aufgrund der größeren Grundstücke und der dadurch möglichen weiteren Bebaubarkeit berücksichtigt werden. Eine Kostenverteilung von 10 % auf die Grundstücksflächen und 90 % auf die Geschossflächen hat sich auf Grund der ständigen Rechtsprechung ergeben. Berücksichtigt wurde auch ein angemessener Straßenentwässerungsanteil, der von der Gemeinde Karsbach voll zu finanzieren ist. Von der kompletten Investitionssumme entfallen 13 % auf den Straßenentwässerungsanteil.

Des Weiteren muss die Gemeinde Karsbach Vorhalteflächen für zukünftige Gewerbegebiete, Baugebiete und zusätzliche Bebauung einkalkulieren. Dies ist großzügig berücksichtigt worden, so dass die Flächen, die durch die Gemeinde Karsbach vorfinanziert werden, hoch sind.

Bereits in der Bürgerversammlung wurde auf die Kalkulation „Ermittlung von Alternativen der Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung Karsbach“ eingegangen. Sowohl Bürgermeister Göbel als auch Herr Hammer erläutern diese erneut.

Weiterhin führt Herr Hammer aus, dass neben den Faktoren Grundstückseigentümer und Gebühren auch die Gemeinde selbst ein wichtiger Gesichtspunkt ist. Nicht viele Maßnahmen sind verbesserungsbeitragsfähig. Viele Kosten (Kanalsanierungen usw.) müssen immer auf die Gebühren abgerechnet werden. Um die Gebühren angemessen zu halten, gibt es die Möglichkeit von Verbesserungsbeiträgen. Bei Kläranlagen wird die Kapazität zu Grunde gelegt. Eine Verursachungsgerechtigkeit ist sehr schwierig, deshalb wird auf den Erschließungsvorteil abgestellt. Durch den Gesetzgeber ist nur eine Verteilung nach Geschoss- und Grundstücksflächen zugelassen. Auch müssen die Abschreibungen berücksichtigt werden, die nicht frei wählbar sind, Betonbauwerke z.B. haben eine Abschreibungszeit von 50 Jahre, Maschinen und Technik vielleicht 30 Jahre. Bei der Beurteilung von Geschossflächen ist allein die Möglichkeit der Schaffung von Gebäuden ausschlaggebend.

Herr Hammer äußert deutlich, dass auch er verschiedene Vorgaben nicht immer verstehen kann, diese trotzdem einzuhalten sind, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Gemeinderat Bernhard Mennig weist auf die geringen Wasser- und Kanalgebühren der Gemeinde Karsbach hin. Sollte man sich für eine Verteilung auf 80 % Verbesserungsbeiträge und 20 % Gebühren entscheiden, würde dies lediglich eine Gebührenerhöhung von 0,86 €/m³ ausmachen.

Herr Hammer teilt diesbezüglich mit, dass die in diesem Fall kalkulierte Gebührenerhöhung ausschließlich durch die Kläranlage entstehen. Nicht berücksichtigt ist, dass die Gebühren durch höhere Betriebskosten, Personal usw. in den kommenden Jahren steigen werden.

Gemeinderätin Stefanie Försch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde an die Kalkulation der Gebühren gebunden ist. Alle vier Jahre wird eine neue Berechnung durchgeführt. Es handelt sich um eine kostendeckende Einrichtung, die kein Ansparen von Guthaben ermöglicht. Dies ist gesetzlich nicht umsetzbar.

Laut Bürgermeister Göbel werden die Abwassergebühren durch weitere Kanalsanierungen, Erhöhung der Betriebs- und Personalkosten usw. sowieso steigen.

Geschäftsstellenleiter Herr Schmelz erinnert an ein Kanalisationssanierungskonzept in Höhe von 3,5 Mio. €, welches in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollte. Auch hier wird eine zusätzliche Gebührenerhöhung von ca. 2,50 €/m³ entstehen.

Die angesprochene Gebührenerhöhung von 0,86 €/m³ sind auf 35 Abschreibungsjahre zu berechnen. Für Gemeinderat Reuter ergeben sich bei einem Verbrauch von 100 m³ im Jahr dann deutlich höhere Kosten. Die 0,86 €/m³ würden für die kompletten 35 Jahre dann zusätzliche Kosten von ca. 3.000 € bedeuten.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Mennig ist eine Sonderregelung für Lagerhallen nicht möglich. Das Ergebnis wäre, dass die Grundstücksflächen weniger werden und somit die Beiträge höher. Es würde sich um einen ungerechtfertigten Vermögensverzicht handeln, welcher ebenfalls durch Rechtsprechung nicht möglich ist.

Gemeinderätin Daniela Försch versteht den Unmut der Gewerbetreibenden, verweist allerdings darauf, dass durch gesetzliche Vorgaben nicht viel Spielraum ist.

Die Gemeinde muss die Vorgaben umsetzen und darf sich nicht angreifbar machen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten für die Umsetzung, entweder 100 % Beiträge oder einen Teil über die Gebühren. Gemeinderat Axel Höfler ist dafür, dass der Verbrauch berücksichtigt werden sollte. So würde nicht nur der Grundstückseigentümer persönlich, sondern auch der Verbraucher herangezogen werden.

2. Bürgermeister Berthold Hautsch wirft ein, dass es sich um endgültige Bescheide handeln wird. Sollte die Kläranlage teurer werden, muss die Gemeinde Karsbach eventuelle Mehrkosten tragen und ebenfalls über Gebühren vorfinanzieren. Bei geringeren Baukosten hat die Gemeinde die Möglichkeit durch die Ratenzahlung auf die letzte Rate zu verzichten. So wurde auch bei der Trinkwasserversorgung vor ca. 25 Jahren verfahren.

Dass es immer eine Ungleichbehandlung geben wird, spricht Gemeinderätin Stefanie Försch an. Es sind auch Privatpersonen mit großen Anwesen und landwirtschaftliche Betriebe betroffen.

Gemeinderat Mennig schlägt vor, dass eine Kostenaufteilung auf 80 % Beiträge und 20 % Gebühren umgesetzt werden sollte.

Bürgermeister Göbel erteilt einem anwesenden Gewerbetreibenden die Möglichkeit sich zu der Thematik zu äußern. Herr Martin Dittmeier ergreift das Wort.

Er ist der Meinung, dass bei der Entscheidung des Gemeinderats der Wasserverbrauch ausschlaggebend sei und der Aufwand über Gebühren abgerechnet werden sollte. Weiterhin sollte es für Lagerflächen eine Sonderregelung geben. Dies wurde bereits ausgeführt und ist nicht möglich. Über die Selbstständigkeit von Gebäuden wurde gerichtlich entschieden und es liegt kein Ermessensspielraum seitens der Gemeinde vor.

Auch der Hinweis, dass die Gebühren der umliegenden Gemeinden höher sind, wurde bereits im Vortrag beantwortet. Da es sich um eine kostendeckende Einrichtung handelt, kann kein Guthaben einkalkuliert werden.

Nach diesem Wortbeitrag stellt Bürgermeister Göbel folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Die Gemeinde Karsbach beschließt, dass die Kosten für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Karsbach zu 100 % über Verbesserungsbeiträge abzurechnen sind, was einem Grundstücksflächenbeitrag von 0,83 €/m³ und einem Geschossflächenbeitrag von 18,36 €/m³ entspricht.

9 : 3

Der Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Karsbach vom 21.04.2026 wird von Bürgermeister Göbel vollinhaltlich verlesen. Dieser Entwurf wird als Anhang beigefügt.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem vorgelegten Satzungsentwurf zu. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main in Kraft.

10 : 2

Bürgermeister Göbel verabschiedet Herrn Hammer und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und die rechtssichere Beratung.

Die Weiteren Zuhörer bittet Bürgermeister Göbel um Ihr Verständnis. Der Gemeinderat Karsbach fasst seine Beschlüsse im Sinne der Allgemeinheit.

I.2. Vorstellung einer Projektarbeit eines Forsttechnikers „Wiederbewaldung nach Borkenkäferbefall“

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden der Betriebsleiter Johannes Pietron, der Revierleiter Robert Kaufmann sowie Herr Henri Kleimeier von der Forstschule in Lohr begrüßt.

Herr Kleimeier stellt dem Gemeinderat Karsbach seine Projektarbeit zur „Wiederbewaldung nach Borkenkäferbefall“ auf Kamalitätsflächen im Gemeindewald Karsbach vor.

Im Distrikt VII Langerain, Abteilung Birkenacker, in Karsbach hat er auf einer von Borkenkäfer befallenen Fichtenfläche in einer Größe von ca. 0,38 ha eine neue Aufforstung beplant und umgesetzt. Die Fläche wurde 2024 vollständig geräumt und sie weist laut Analyse gute Bodenverhältnisse auf. In seinem Konzept ist angedacht, die vorhandene Naturverjüngung zu nutzen und durch punktuelle Pflanzungen nach dem Konzept „Nelderrad“ zu ergänzen. Ziel ist es, die Entwicklung für einen stabilen Mischwald mit den Baumarten Eiche, Hainbuche, Bergahorn und Weißtanne zu erreichen. Die sogenannte Nelderrad-Anordnung bedeutet, dass in einem kreisförmigen Ansatz gezielt einzelne Zukunftsbäume gepflanzt werden. Dabei soll durch einen geringen Pflanzaufwand eine hohe Bestandsqualität erreicht werden. Der Kostenaufwand beläuft sich auf 5.800 €, von dem 2/3 der Kosten für den Wildschutzzaun um die Fläche erforderlich waren.

I.3. Bericht über die Entwicklung des Gemeindewaldes „Im Riedberg“, Gemarkung Seifriedsburg

Die Jagdausübung wurde im vergangenen Jahr durch die Förster Pietron und Kaufmann sowie zwei weiteren Begehungsscheininhabern übernommen. Über den jagdpraktischen Vollzug berichtet Herr Kaufmann. Der Abschussplan war in der Vergangenheit auf 15 festgelegt. Beim jetzigen Plan war der Ansatz 17.

In dem zurückliegenden Jagdjahr wurden auf dem Ansitz und einer Drückjagd insgesamt 31 Rehe erlegt. Dies konnte unter anderem erreicht werden, da die angrenzenden Reviere an der Drückjagd beteiligt waren und somit eine Fläche von ca. 1.000 ha gleichzeitig bejagt werden konnte.

Für die Zukunft haben die Förster einen Abschuss von 20 Rehen geplant.

Laut internem Verbissgutachten konnte der Verbiss an der Rotbuche von über 40 % auf unter 10 % gesenkt werden. Allerdings sind jährliche Schwankungen möglich, weshalb die weitere Entwicklung abgewartet werden muss.

Die Förster haben mit Unterstützung 12 Hochsitze gebaut. Das Holz hierfür stammt aus dem Gemeindewald Karsbach.

Beim Wildbretverkauf konnte ein Erlös von ca. 800 € erreicht werden. Ein Erwerber hat Insolvenz angemeldet, weshalb hier noch Zahlungen ausstehend und der Eingang fraglich ist.

Der Jagdschilling von 1.000 € wurde durch die Gemeinde Karsbach an die Jagdgenossen entrichtet.

Zur Information des Gemeinderates Karsbach.

Am gestrigen Montag war im Bereich des Gemeindewaldes Betholz in der Gemarkung Adelsberg ein Schwelbrand auf einer Fläche von 1,5 ha. Dieser wurde ca um 18 Uhr festgestellt und eine große Anzahl von Feuerwehren haben den Schwelbrand bis ca. 24 Uhr stoppen können. Als Verursacher wurden zwei Jugendliche von der Polizei Gemünden ermittelt. Die weitere Klärung wird durch die beiden Förster der Gemeinde Karsbach derzeit noch abgestimmt.

I.4. Anpassung der Abschlagszahlungen für den Waldpflegevertrag mit der Forstbetriebsgemeinschaft Gemünden a. Main

Mit Schreiben vom 11.02.2026 informiert die Forstbetriebsgemeinschaft Gemünden über die Neuberechnung der Abschlagszahlung des Waldpflegevertrages. Der bisherige Kostenanteil betrug 8.100 € je Quartal, die neue Kostenberechnung ab dem Jahr 2026 beträgt nun 10.000 €. Die Mehraufwendungen sind begründet aufgrund der tariflichen Anpassung und sonstigen Mehrkosten.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.

I.5. Antrag der FFW Karsbach für einen Zuschuss zur Instandsetzung der Vereinsfahne

Die FFW Karsbach hat ihre Vereinsfahne Instand setzen lassen Der Rechnungsbetrag hierüber beträgt 1.239,99 €. Die Rechnung liegt dem Antrag bei.

Nachdem die Restaurierung von Vereinsfahnen in der Vergangenheit bei der FFW Heßdorf mit 15 % bezuschusst wurde, bittet Bürgermeister Göbel darum, auch in diesem Fall so zu verfahren.

Gemeinderat Axel Höfler weist darauf hin, dass in einer vorangegangenen Sitzung beschlossen wurde, dass sonstige Maßnahmen der Vereine mit 10 % bezuschusst werden. Er bittet darum, dass schriftlich fixiert werden sollte, welche Maßnahmen der Vereine wie bezuschusst werden.

Dies wird an den zukünftigen Bürgermeister und Gemeinderat Karsbach weitergegeben.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach bezuschusst die Instandsetzung der Vereinsfahne der FFW Karsbach mit 15 % der Rechnungssumme von 1.239,99 €, dies sind dann 186,00 €.

12 : 0

I.6. Verschiedenes

I.6.a. Bauantrag, Abriss eines Nebengebäudes und Neubau einer Garage, Hauptstraße 8, 97783 Karsbach

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 14.04.2026 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 5/2026 „Abriss eines Nebengebäudes und Neubau einer Garage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 17, Hauptstraße 8, Gemarkung Karsbach, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen

Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Auch ist die Erschließung gesichert. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bodendenkmals „Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im ehem. befestigten Ortsbereich von Karsbach“.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen im Detail aufgezeigt. Hiernach ist geplant das bestehende Nebengebäude abzureisen und durch ein zweistöckiges Gebäude mit einer Breite von max. 8,30m und einer Länge von 15,00m zu ersetzen. Es soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5 ° erhalten. Das nicht unterkellerte Gebäude wird im Erdgeschoss als Garage und im Obergeschoss als Abstell- und Hobbyraum genutzt. Die Innenraumaufteilung sowie die daraus resultierende Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in den Planunterlagen eingetragen. Das Bauvorhaben fügt sich problemlos nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung ein.

Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme der Eigentümerin des Nachbargrundstücks, Fl.Nr. 18, Gemarkung Karsbach, liegt vor und wird im weiteren Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde überprüft.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Abriss eines Nebengebäudes und Neubau einer Garage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11:0 (Gemeinderat Emmert auf Grund persönlicher Beteiligung ausgeschlossen nach Art. 49 GO)

I.6.b. Barrierefreier Zugang zum Friedhof in Heßdorf

Gemeinderätin Brigitta Brandt hat darum gebeten, dass der barrierefreie Zugang am Friedhof in Heßdorf im Gemeinderat Karsbach nochmal angesprochen wird, damit diese Maßnahme in diesem Jahr vielleicht umgesetzt werden sollte. Von den Gemeindearbeitern wurde vor einigen Jahren kurzfristig ein Provisorium errichtet, weil noch zu viele andere Arbeiten erledigt werden mussten. Das Anliegen wird an den Bauhof Karsbach weitergegeben.

I.6.c. Information zum Projekt Sammelbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Bayern

Mit Stand vom 16.02.2026 informierte der Landesfeuerwehrverband über die erste Abfrage für eine Sammelbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Bayern. Insgesamt haben 244 Gemeinden und Städte Interesse bekundet.

Kreisbrandrat Florian List hat für die FFW Weyersfeld mit Schreiben vom 18.02.2026 ein grundsätzliches, unverbindliches Interesse angemeldet.

Auch das weitere Vorgehen wurde in dem Schreiben vom Landesfeuerwehrverband erläutert.

Sobald es nähere Informationen gibt, wird der Gemeinderat Karsbach informiert.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.00 Uhr

III. Öffentliche Sitzung

III.1. Verabschiedung der zum 30. April 2026 ausscheidenden Gemeinderäte

Wir sind nun am Ende der letzten Gemeinderatssitzung dieser Legislaturperiode 2020 bis 2026 angelangt. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Themen hat uns in dieser Zeit beschäftigt.

Alle Beratungen, Diskussionen und Beschlüsse wurden zur weiteren guten Entwicklung der Gemeinde Karsbach und zum Wohle der Allgemeinheit geführt. Ich darf mich bei euch allen für die gute Zusammenarbeit, das offene und ehrliche Miteinander, sowie den starken Rückhalt in den zurückliegenden Jahren bedanken.

Von den jetzigen 12 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten scheiden 4 Personen aus dem Gremium aus.

Diesen Gemeinderäten danke ich für ihre langjährige Arbeit im Gemeinderat Karsbach und überreiche ihnen nach ihrer persönlichen Würdigung eine Dankurkunde sowie ein Weinpräsent.

Jürgen Finger

Jürgen Finger konnte aus gesundheitlichen Gründen an der heutigen Gemeinderatssitzung nicht teilnehmen. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Martin Göbel ihn bereits am gestrigen Montag zu Hause besucht und ihm für seine wertvolle und langjährige Arbeit gedankt.

Jürgen Finger war 18 Jahre im Gemeinderat Karsbach mit dabei. Von 2008 bis 2020 war er im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, von 2014 bis 2020 Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung und in der letzten Legislatur von 2020 - 2026 war er zusätzlich dritter Bürgermeister. Auf Grund seiner Ingenieurstätigkeit beim Ingenieurbüro ARZ hat er sich sehr intensiv mit unserer Abwasserentsorgung und der Neubaumaßnahme Kläranlage und Regenrückhaltebecken beschäftigt. Sein Fachwissen war für uns in der Gemeinde Karsbach sehr wertvoll.

Für die Bereitschaft, all diese Ehrenämter auszuüben, danken wir ihm sehr und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Anna Wirthmann

Anna Wirthmann war nun sechs Jahre im Gemeinderat Karsbach und hat für eine Wiederwahl aus persönlichen Gründen nicht kandidiert. Zusätzlich war sie in dieser Periode auch als Vertreterin der Gemeinde Karsbach in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main.

Für ihre engagierte Mitarbeit und ihre Unterstützung bedanken wir uns auch bei ihr und hoffen, dass wir sie irgendwann wieder als Gemeinderätin begrüßen dürfen.

Walter Bregenzer

Walter Bregenzer war 2 Perioden, also 12 Jahre im Gemeinderat Karsbach vertreten. In dieser Zeit war er immer präsent und zuverlässig. Für eine Wiederwahl hat Walter nicht mehr kandidiert. Von 2020 bis 2026 war er zusätzlich als örtlicher Rechnungsprüfer aktiv. Wir bedanken uns für die wertvolle Unterstützung in den 12 Jahren und wünschen weiterhin viel Gesundheit und alles Gute.

Brigitta Brandt

Auch Brigitta Brandt war ebenfalls nun 12 Jahre im Gemeinderat Karsbach. Sie stand für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. In den zurückliegenden Jahrzehnten war sie nicht nur eine engagierte Gemeinderätin, sondern sie hat sich auch für viele weitere ehrenamtliche Ämter und Funktionen eingebracht. So war sie z.B. stellvertretenden Kommandantin bei der FFW Heßdorf und ist heute noch in der Seniorenarbeit in ihrem Wohnort Heßdorf aktiv. In der vergangenen Legislaturperiode war sie zusätzlich Seniorenbeauftragte für den Landkreis Main-Spessart. Wir bedanken uns und hoffen, dass sie auch zukünftig für die Allgemeinheit so aktiv bleibt.

Im Anschluss findet noch ein gemütliches Beisammensein statt.