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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 2/2024 vom 29.02.2024

Der Gemeinderat Karsbach trifft sich zu Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung am Kindergarten in Karsbach. Bürgermeister Göbel begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, die Kindergartenleiterin Frau Kreps, Frau Heim als Schriftführerin, von der Presse Herrn Hussong sowie einen Zuhörer. Die Gemeinderätin Frau Brigitta Brandt hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Besichtigung des Obergeschosses im Kindergarten in Karsbach

(Die Nutzung für den Kindergarten wurde bereits aufgenommen.)

Im Kindergartengebäude in Karsbach wurde im Obergeschoss die frühere Mietwohnung mit 120 m² Wohnfläche für die zukünftige Kinderbetreuung umgebaut.

Seit dem 14.02.2024 werden die Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung genutzt. In der Regel werden die Vorschulkinder mit ca. 25 Kindern und die Schulkinder im Rahmen der Nachmittagsbetreuung mit 18-25 Kinder in dem neuen Trakt betreut. Dadurch können im Untergeschoss mehr Kinder für den Kindergarten und die Kinderkrippe aufgenommen werden.

Zu Beginn erläutert Bürgermeister Göbel im Untergeschoss, dass im Rahmen der Baumaßnahmen im Eingangsbereich verschiedene Elektrokabel und Abflussrohre in den Wänden verlegt werden mussten. Dadurch waren Verputz- und Anstricharbeiten erforderlich und die Wände im gesamten Flurbereich wurden neu gestrichen.

Der Gemeinderat Karsbach erhält die Gelegenheit sich die Örtlichkeiten anzuschauen. Bisher wurde von größeren Neuanschaffungen von Möbeln Abstand genommen, weil noch verschiedene Einrichtungsgegenstände vom Untergeschoss verwendet werden können. Zusätzlich wurden noch gut gebrauchte Tische und Schränke beschafft.

Die Kindergartenleiterin Frau Krebs führt aus, dass sie sich in den neuen Räumlichkeiten sehr wohl fühlen. Die Räume sind sehr hell und haben eine sehr angenehme und positive Ausstrahlung. Dadurch, dass Zwischenwände herausgenommen wurden und teilweise die Balkenkonstruktion erhalten blieb, sind die Räume groß und übersichtlich. Verschiedene Abläufe müssen sich jetzt noch einspielen. Die zwei Kücheneinrichtungen wurden vom Kindergartenverein St. Gertrud angeschafft. Mit der Neueinrichtung eines größeren Personalraumes steht zukünftig ein angemessener Rückzugsort für die Erzieher/innen und Mitarbeiter/innen zur Verfügung.

Die Treppenkonstruktion für den zweiten Fluchtweg ist im Außenbereich fertiggestellt. Sie passt sich harmonisch dem Kindergartengebäude an. Von den Gemeindearbeitern ist lediglich nur noch der Zugangsbereich zur Treppe noch anzulegen.

Die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen sind grob abgeschlossen. Im Kellerbereich stehen noch verschiedene Ausbesserungsarbeiten an. Von einzelnen Gewerken liegen die Schlussrechnungen bereits vor.

Folgende Kosten waren für die Umbaumaßnahmen eingeplant und werden voraussichtlich tatsächlich anfallen.

Kostenschätzung

zu erwartende

Schluss-Rechnung

Bauwerk-Baukonstruktion

240.290,59 €

211.842,78 €

Bauwerk-Technische Anlagen

45.000,00 €

104.508,14 €

Baunebenkosten

64.607,65 €

65.983,31 €

Bruttosumme

349.898,23 €

382.334,23 €

Die Minderung im Bereich der Baukonstruktion ist mit der Eigenleistung durch unsere Gemeindearbeiter und geringeren Kosten für die Bereiche Trockenbau und Malerarbeiten zu begründen.

Die Mehrkosten im Bereich Bauwerk-Technische Anlagen sind auf den zusätzlich benötigten Einbau einer Blitzschutzanlage sowie umfangreichere Maßnahmen im Bereich Elektro und Sanitär zurückzuführen.

Aktuell sind bereits 351.417,66 € bezahlt.

Was noch benötigt wird, sind zwei neue Garderoben im Flurbereich. Für den Bereich der Vorschulkinder wurde eine größere Nische eingerichtet, in der eine Garderobe mit Sitzbänken, Schuhablage, Garderobenhaken und Stauraummöglichkeiten im oberen Bereich angefertigt werden soll. Für die Nachmittagsbetreuung würde zusätzlich eine Garderobe mit Sitzbank, Schuhablage und Garderobenhaken benötigt. Hierzu wurde ein Angebot von der Schreinerei Breitenbach, Aschfeld, eingeholt. Dieser hat bereits Aufträge für die Sanierungsmaße ausgeführt. Ein Beschluss erfolgt unter TOP I.2.

Danach begibt sich der Gemeinderat Karsbach in den Keller. Dort mussten im Treppenbereich eine zusätzliche Brandschutztüre eingebaut werden. Die beiden vorhandenen Brandschutztüren für den Heizraum und dem Pelletslager wurden ebenfalls erneuert. Von den Gemeindearbeitern wurden noch Abflussrohre im Boden ausgebessert und danach von einer Fachfirma ein neuer Zementestrich eingebaut. Nun müssen nur noch die restlichen Elektroarbeiten fertiggestellt und die Wände neu gestrichen werden.

Nach der Besichtigung des Kindergartens wird die Gemeinderatssitzung ca. um 19.45 Uhr im Sitzungssaal fortgeführt.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 1/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es wurden keine Einwände vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

I.2. Auftrag für die Errichtung von Garderoben für die Tagesbetreuung und den Kindergarten Karsbach

Wie bereits bei der Ortsbesichtigung informiert wurde, sollen die provisorischen Garderoben ersetzt werden. Hier liegt ein Angebot der Schreinerei Breitenbach aus Aschfeld für die benötigten zwei Garderoben vor. Die angebotenen Möbelarbeiten sind für Kindergärten zugelassen.

Das Angebot beläuft sich auf einen Bruttobetrag von 10.185,81 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach vergibt den Auftrag für die Fertigung der Garderoben gemäß dem Angebot vom 29.01.2024 an die Firma Breitenbach in Aschfeld.

12 : 0

I.3. Europawahlen am 9. Juni 2024

a) Zusammenlegung des Wahllokals Heßdorf nach Karsbach

Bei den vergangenen Wahlen in der Gemeinde Karsbach waren in jedem Ortsteil je ein Wahllokal vorhanden. Die notwendigen 50 Stimmabgaben, welche zur Wahrung des Wahlgeheimnisses, am Wahltag während der Abstimmungszeit abgegeben werden müssen, wurden bislang problemlos erreicht.

Aufgrund der Tatsache, dass am Wochenende der Europawahl (einschließlich des Wahltages am 09.06.2024), in Heßdorf von der Freiwilligen Feuerwehr sowie vom Sportverein ein Jubiläumsfest (150 Jahre FFW Heßdorf und 75 Jahre Sportverein Heßdorf) abgehalten wird, wird es im Ortsteil Heßdorf nur schwer möglich sein, die notwendigen Wahlhelfer für die Arbeiten der Wahlvorbereitung, der Abstimmungsphase sowie der Ergebnisermittlung zur Verfügung zu haben.

Aus diesem Grund schlägt das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main vor, für die Europawahl am 09.06.2024, das Wahllokal Heßdorf mit dem Wahllokal Karsbach zusammenzulegen.

Dem Wahllokal Karsbach würden dann die Wähler des Ortsteils Heßdorf zugeordnet werden, sodass die Heßdorfer Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmabgabe im Urnenwahllokal Karsbach abgeben können. So könnte sichergestellt werden, dass ausreichend Wahlhelfer zur Verfügung stehen, die Heßdorfer Bürgerinnen und Bürger eine Stimmabgabe im Wahllokal selbst ausführen können und nicht zwingend auf die Briefwahl zurückgreifen müssen.

Beschluss:

Dem Wahllokal Karsbach wird das Wahllokal Heßdorf für die Europawahl am 09.06.2024 zugeordnet. Die Wahlhelfer werden von Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils Karsbach gestellt und können im Notfall durch Wahlhelfer des Ortsteils Heßdorf ergänzt werden.

Es werden somit in der Gemeinde Karsbach für die kommende Europawahl am 09.06.2024 folgende drei Urnenwahllokale eingerichtet:

  • Karsbach/Heßdorf (im Gemeindehaus - Homburgstraße 1, 97783 Karsbach)
  • Höllrich (in der ehem. Schule – Bonnländer Str. 30, 97783 Karsbach Höllrich)
  • Weyersfeld (im Gemeindehaus – Weyersfelder Straße 43, 97783 Karsbach Weyersfeld)

12 : 0

b) Beschlussfassung über die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer/innen

Für die Wahlhelfertätigkeiten (während der Abstimmungsphase sowie der Ergebnisermittlung) wurden den Wahlhelfer bei den vergangenen Wahlen bislang durch die Mitgliedsgemeinden der VGem. Gemünden a. Main eine Entschädigung (Erfrischungsgeld) ausgezahlt.

Dieses Erfrischungsgeld bemisst sich anhand des jeweiligen Wahlaufwandes sowie der dazugehörigen, einschlägigen Rechtsgrundlage.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 wurde das Mindest-Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € gezahlt.

Gemäß § 10 Abs. 2 EuWO (Europawahlordnung) ist den Mitgliedern der Wahlvorstände mindestens ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € zu zahlen.

Aufgrund der Verwaltungsvereinfachung wird vom Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main vorgeschlagen, einheitlich für alle Wahlhelfer der Mitgliedsgemeinden, den Mindestsatz in Höhe von 35 € zu zahlen und keine Differenzierung zwischen den Mitgliedsgemeinden zu machen.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach setzt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für alle Wahlhelfer der Europawahl (am Sonntag, den 09.06.2024) fest.

12 : 0

I.4. Errichtung einer Grundwassermessstelle in der Gemarkung Karsbach durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Nutzungsvertrag

Mit Email vom 21.02.2024 wurde der Gemeinde Karsbach vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ein Nutzungsvertrag über die Benutzung eines Grundstücks für Grundwassermessungen übermittelt. Vorgeschlagen wurden die Fl. Nr. 1263 oder Fl. Nr. 1436 in der Gemarkung Karsbach.

Der Nutzungsvertrag wird dem Gemeinderat Karsbach auszugsweise vorgetragen. Das Recht auf Benutzung wird langfristig und auf unbefristete Zeit eingeräumt. Das Nutzungsentgelt wird als Einmalzahlung in Höhe von 500,00 € ausgezahlt.

Nach kurzer Beratung ist der Gemeinderat Karsbach mit dem Nutzungsvertrag für den oberen Bereich der Fl. Nr. 1263 in der Gemarkung Karsbach einverstanden. Bei der Fl. Nr. 1436 handelt es sich um ein feuchtes Grundstück, weshalb man dies nicht für sinnvoll erachtet. Ebenso ist dies beim unteren Bereich der Fl. Nr. 1263 der Fall.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem vorgelegten Nutzungsvertrag mit dem Freistaat Bayern, Wasserwirtschaftsverwaltung, für die Fl. Nr. 1263 Gemarkung Karsbach zu.

12 : 0

I.5. Verschiedenes

I.5.a. Information zur Abbruchanzeige, Abbruch eines Nebengebäudes, Gartenstraße 3, 97783 Karsbach

Die Abbruchanzeige BV-Nr. 1/2024 „Abbruch eines Nebengebäudes (Waschküche)“ ist am 19. Februar 2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.

Es handelt sich dabei um das Baugrundstück Fl.Nr. 130, Gartenstraße 3, Gemarkung Karsbach. Das abzutragende Gebäude wurde gemäß Baulagenverordnung gelb markiert und der genehmigungsfreien Abbruchanzeige beigefügt – ein Lageplan wird aufgezeigt. Die Abrissanzeige wurde am 21. Februar 2024 an das Landratsamt Main-Spessart weitergeleitet

Das Abbruchobjekt besteht aus Bruchstein und einer Betondecke; für den Abriss wird ein Bagger vorgesehen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

I.5.b. Einladung zum Erörterungstermin Mecklar-Dipperz-Bergrheinfeld West

Mit Schreiben vom 22.02.2024 wurde die Gemeinde Karsbach zu einem Erörterungstermin der Hochspannungsleitung Mecklar-Dipperz-Bergrheinfeld West (P43) eingeladen. Gemeinsam mit den weiteren Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main und Bauamtsleiter Johannes Schmelz wird Bürgermeister Göbel an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Die Veranstaltung ist nur für geladene Teilnehmer.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.10 Uhr