Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gössenheim folgende
Zweite Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Gössenheim vom 08.05.2025
§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,73 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.