Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gössenheim folgende
§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„(3) Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,76 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.