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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gössenheim folgende

Zweite Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Gössenheim

vom 08.05.2025

§ 1

§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„(3) Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,76 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Gössenheim, 08.05.2025
Gemeinde Gössenheim

gez.
Klaus Schäfer
1. Bürgermeister