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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 5/2025 vom 08.05.2025

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden zur 5. Gemeinderatssitzung recht herzlich, besonders den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Benedikt Steigerwald und den Vertreter der Presse, Herrn Hussong sowie den Zuhörer.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2025 vom 10.04.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als angenommen.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

Beschluss: 12 : 0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 12.06.2025 statt.

Ab diesem Top ist Gemeinderat Dr. med. Bernold Freiherr von Thüngen anwesend.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Herr Steigerwald erhält das Wort und erläutert kurz, dass mindestens alle 4 Jahre eine neue Kalkulation durchgeführt werden muss sowie die Grundlagen der neuen Kalkulation. Die Beitragssätze in der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gössenheim müssen angepasst werden, da die Gemeinde verpflichtet ist, hier kostendeckend zu arbeiten.

Die nachstehende Satzungsänderung beruht auf den Berechnungen des externen Büros „Kommunale Transparenz pro fide GmbH“, Würzburg. Die Zahlen wurden auf Grundlage der Einnahmen und Ausgaben der letzten vier Jahre kalkuliert. Bisher lag die Gebühr bei 2,98 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers - die neue Gebühr liegt bei 3,76 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Der Entwurf der zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gössenheim (BGS-WAS) wurde durch die Verwaltung entsprechend vorbereitet. Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gössenheim folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

Zweite Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gössenheim vom 08.05.2025

§ 1

§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„(3) Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,76 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der vorgelegten zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gössenheim (BGS-WAS) zu. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

13 : 0

I.2. 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Die Beitragssätze in der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Gössenheim wurden neu kalkuliert und müssen angepasst werden, da die Gemeinde verpflichtet ist, hier kostendeckend zu arbeiten.

Die nachstehende Satzungsänderung beruht auf den Berechnungen des externen Büros „Kommunale Transparenz pro fide GmbH“, Würzburg. Die Zahlen wurden auf Grundlage der Einnahmen und Ausgaben der letzten vier Jahre kalkuliert. Bisher lag die Gebühr bei 2,24 € pro Kubikmeter Abwasser - die neue Gebühr liegt bei 3,73 € pro Kubikmeter Abwasser.

Der Entwurf der zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gössenheim (BGS-EWS) wurde durch die Verwaltung entsprechend vorbereitet. Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gössenheim folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

Zweite Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Gössenheim vom 08.05.2025

§ 1

§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,73 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der vorgelegten zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gössenheim (BGS-EWS) zu. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

13 : 0

I.3. Aufarbeitung Fenster „Alte Schule“ Sachsenheim sowie Zehntscheune Gössenheim Hier: Vergabe

Für die Aufarbeitung der Fenster in der „Alten Schule“ in Sachsenheim und der Zehntscheune in Gössenheim liegen nun 3 Angebote vor und werden dem Gremium per Beamer zur Kenntnis gegeben. Die entsprechenden Firmen waren vor Ort und haben die Fenster der beiden Objekte in Augenschein genommen.

Die Fa. Baus, Karlstadt ist mit insgesamt 8.806,- € der kostengünstigste Anbieter.

Nachdem in diesem Angebot jedoch weder das Aufstellen eines evtl. erforderlichen Gerüstes, noch die zu streichenden Gauben explizit aufgeführt sind, soll Bürgermeister Schäfer mit der Fa. Baus Rücksprache nehmen, um zu klären, dass diese beiden Posten zum Gesamtauftrag gehören und zu berücksichtigen sind.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, die Arbeiten zur Aufarbeitung der Fenster der Alten Schule in Sachsenheim und der Zehntscheune in Gössenheim an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, Fa. Baus, Karlstadt, gemäß Angebot zu vergeben, sofern die Kosten für ein evtl. Gerüst und das Streichen der Gauben im Angebot inkludiert sind.

12 : 0

(Gemeinderat Felix Feser nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt.)

I.4. Neubau Lagerhalle Bauhof

Die Gemeinde Gössenheim reichte am 28.04.2025 den Antrag auf Baugenehmigung zum „Neubau einer Bauhofhalle“ beim Landratsamt Main-Spessart ein. Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart der Gemeinde Gössenheim am 30.04.2025 bestätigt, dass der Bauantrag BV-Nr. 5/2025 eingegangen ist. Über das Bauvorhaben hat sich der Gemeinderat bereits mehrfach beraten. Die Bauantragsunterlagen werden dem Gemeinderat Gössenheim nun aufgezeigt und erläutert.

Das zu bebauende Grundstück Fl.-Nr. 5668, Feuerweg 1, Gemarkung Gössenheim, liegt bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich.

Die Gemeinde Gössenheim plant, auf dem Bauhofgelände eine Lagerhalle mit ca. 18,00 m x 10,00m x 4,00m (180 m²) mit geschlossenen und offenen Lagern zu errichten. Die Halle soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 3° erhalten. Der Neubau wurde ordnungsgemäß in den Unterlagen eingezeichnet.

Die Gemeinde Gössenheim stellt fest, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen sowie die Erschließung gesichert ist. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Gemeinde als Bauherrschaft zu übernehmen.

Wie in der zurückliegenden Sitzung im April gewünscht, wurden die Kosten für die beiden Varianten eines möglichen Fundamentes für die geplante Lagerhalle am Bauhof in Gössenheim erfragt. Nach Auskunft des Planers ist eine Bodenplatte erheblich kostengünstiger als ein Streifenfundament.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 5/2025 „Neubau einer Bauhofhalle“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

I.5. Sanierung Spielplatz „Hinterm Dorf“

Bürgermeister Schäfer trägt vor, dass die Sanierung des Spielplatzes in der Straße „Hinterm Dorf“ bereits im Rahmen der Dorferneuerung mit der Landschaftsplanerin Thema war und zeigt den Schriftverkehr der vergangenen Jahre, sowie die Elternbriefe und eingegangenen Gestaltungsvorschläge dazu auf.

Nun liegt ein Honorarangebot vom Büro Land+plan, Wartmannsroth-Windheim für den Umbau des öffentlichen Spielplatzes „Hinterm Dorf“ mit Neubau von Stellplätzen und Seniorenangebot in Höhe von rund 24.000,- € vor und wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.

Die Gemeinderäte Karsten Heeschen und Reinhold Rüger haben mit E-Mail vom 27.03.2024 beantragt, eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderäten und interessierten Bürgern und Bürgerinnen zu bilden, die sich mit der Gestaltung und Herrichtung des Spielplatzes befassen. Das E-Mail wird ebenfalls aufgezeigt.

Der Bürgermeister möchte einen Generationenplatz mit Stellflächen schaffen und eine/n Planer/in dazu heranziehen. Er weist darauf hin, dass durch die parkenden Fahrzeuge in der Straße die Rettungsfahrzeuge im Notfall nicht durchfahren können und möchte in diesem Zuge Abhilfe schaffen. Es schließt sich eine ausführliche Diskussion zur Planung des Spielplatzes und Schaffung von Parkplätzen an.

Das Gremium einigt sich darauf, vorerst die Leistungsphasen 1-3 des Angebotes des Büros Land+plan in Anspruch zu nehmen und 3 Vorschläge zur Gestaltung des Spielplatzes mit Stellflächen erarbeiten zu lassen. Die Gestaltungsvorschläge der Elternschaft liegen dem Büro bereits vor.

Beschluss: 12 : 1

I.6. Informationen des Bürgermeisters

I.6.a) Kinderhaus Fest des Kindergartens St. Radegundis Gössenheim am Sonntag, den 18.05.2025

Bürgermeister Schäfer zeigt die Einladung des Kindergartens St. Radegundis an den Gemeinderat Gössenheim zum Kinderhausfest am Sonntag, den 18.05.2025 zur Kenntnisnahme auf.

I.6.b) Feiertagsregelung „Maria Himmelfahrt“

Das Landesamt für Statistik hat mit Schreiben vom 30.04.2025 mitgeteilt, dass Maria Himmelfahrt gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag ist.

Das Landesamt für Statistik hat nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung festgestellt, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor.

Danach bleibt Maria Himmelfahrt in der Gemeinde Gössenheim weiterhin ein gesetzlicher Feiertag.

I.7. Verschiedenes

I.7.a) Heckenrückschnitt in der Friedhofstraße

Es wird vorgetragen, dass Hecken von privaten Grundstücken in der Friedhofstraße in den Gehweg hineinwachsen und die Anwohner schriftlich zum Rückschnitt aufgefordert werden sollten.

I.7.b) Bauschuttablagerungen entlang dem Kuhbach

Es wird auf Bauschuttablagerungen entlang dem Kuhbach hingewiesen.

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass dazu und zu den verfallenen Zäunen auf Waldgrundstücken bereits eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vorgesehen ist. Sollten die besagten Ablagerungen daraufhin nicht beseitigt werden, werden die Anlieger persönlich angeschrieben.

I.7.c) Flurweg am Karlstadter Berg

Aus den Reihen des Gremiums wird moniert, dass der ausgespülte Flurweg am Karlstadter Berg noch nicht wiederhergerichtet wurde.

I.7.d) Fangnetze am Bolzplatz in Sachsenheim

Es wird daran erinnert, dass die Fangnetze am Bolzplatz in Sachsenheim noch aufzuhängen sind.

I.7.e) Schneiden der gemeindlichen Bäume

Die gepflanzten Bäume in Gössenheim und Sachsenheim sollten durch die Gemeindearbeiter geschnitten werden.

I.7.f) Bewässerung der Bäume

Es wird angefragt, ob die Bäume bei der aktuellen Trockenheit wieder durch das Aufhängen von Wassersäcken bewässert werden.

I.7.g) Verschmutzte Straße am Schotterwerk

Es wird moniert, dass die Gambacher Straße durch das Schotterwerk stark verschmutzt ist.

I.7.h) Leistungsprüfung der FFW Sachsenheim

Gemeinderat Jonas Herrmann bedankt sich beim Bürgermeister für die Brotzeit anlässlich der Leistungsprüfung der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenheim.

Ende der öffentlichen Sitzung